Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-595-7/7647-01-0
Name der Chemikalie
Hydrochloric acid
Konzentration
2,5-10% 25% <25% <25% 10%
EC/CAS
231-589-4/7646-79-9
Name der Chemikalie
Cobaltdichlorid (790/2009)
Konzentration
1,9% 0,01%
Allgemeine Information
Version
7.2
Überarbeitet am
2022-04-22
Produktidentifikator
Gardner Farbe 12
1.3 Synonyme:
keine/keiner
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Wissenschaftliche Forschung und Entwicklung
NOTRUFNUMMERN:
+44 (0) 1270 502894
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
VWR International GmbH
E-Mail-Addresse
SDS@avantorsciences.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H317, H318, H334, H341, H350i, H360F, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
2.2. Kennzeichnungselemente
2.2.1 Kennzeichnung
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. H341 Kann vermutlich genetische Defekte verursachen. H350i Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. H360F Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P284 [Bei unzureichender Belüftung] Atemschutz tragen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/… waschen. P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P308+P310 BEI Exposition oder falls betroffen: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.