Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
1317-36-8
Name der Chemikalie
Lead monoxide (lead oxide)
Konzentration
100%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-07-27
Produktidentifikator
Blei(II)oxid, gelb TECHNICAL TECHNICAL
1.3 Synonyme:
Bleimonoxid
CAS-Nr.
1317-36-8
REACH-Registrierungsnummer
01-2119531110-62-XXXX
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Chemisches Reagenz
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
VWR International GmbH
E-Mail-Addresse
SDS@vwr.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302+H332, H351, H360, H362, H372, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302+H332
Harmful if swallowed or if inhaled
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien
Gefahrenhinweise
Akute Toxizität, Kategorie 4, oral und inhalativ H302+H332 Karzinogenität, Kategorie 2 H351 Reproduktionstoxizität, Kategorie 1A H360 Reproduktionstoxizität, Zusatzkategorie für Wirkungen auf/über Laktationen H362 Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition), Kategorie 1 H372 Wassergefährdend, akut, Kategorie 1 H400 Wassergefährdend, chronisch, Kategorie 1 H410 H302+H332 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. H360 Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen. H362 Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen. H372 Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
2.2.1 Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Signalwort
Gefahr
Sicherheitshinweise
P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.