Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-668-3/7681-52-9
Name der Chemikalie
Sodium hypochlorite
Konzentration
01-2119488154-
Allgemeine Information
Version
3.0
Überarbeitet am
2023-02-27
Produktidentifikator
Natriumhypochloritlösung ca. 12% Cl2
CAS-Nr.
7681-52-9
REACH-Registrierungsnummer
Nicht
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Desinfektionsmittel
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Nicht zum Verspritzen oder Versprühen verwen- den Nicht für Produkte verwenden, die für direkten Hautkontakt bestimmt sind Nicht für private Zwecke (Haushalt) verwenden
NOTRUFNUMMERN:
+41 (0) 52 502 67 23
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Voxster GmbH
E-Mail-Addresse
sbd@voxster.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H290, H314, H318, H400, H410, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H290
May be corrosive to metals
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenkategorien
Kategorie Gefahrenhin- schnitt und -kategorie weis 2.16 auf Metalle korrosiv wirkende Stoffe oder Ge- Met. Corr. 1 H290 mische 3.2 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut 1B Skin Corr. 1B H314 3.3 schwere Augenschädigung/Augenreizung Eye Dam. 1 H318 4.1A gewässergefährdend (akute aquatische Toxizi- Aquatic Acute 1 H400 tät) 4.1C gewässergefährdend (chronische aquatische Aquatic Chronic 2 H411 Toxizität) Voller Wortlaut der Abkürzungen in ABSCHNITT 16 Cl2 Die wichtigsten schädlichen physikalisch-chemischen Wirkungen, Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt Ätzwirkungen auf der Haut erzeugen eine irreversible Hautschädigung, d.h. eine, durch die Epidermis bis in die Dermis reichende Nekrose Ein Verschütten und Löschwasser kann zu einer Umweltverschmutzung der Gewässer führen
Gefahrenpiktogramme
GHS05, GHS09
Gefahrenhinweise
H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P261 Einatmen von Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungs- stücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte At- mung sorgen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spü- len. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spü- len. Ergänzende Gefahrenmerkmale EUH031 Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Natriumhypochlorit
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Enthält keinen PBT-/vPvB-Stoff in einer Konzentration von ≥ 0,1%. Endokrinschädliche Eigenschaften Enthält keinen endokrinen Disruptor (EDC) in einer Konzentration von ≥ 0,1%. Cl2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung Ab- Gefahrenklasse Kategorie Gefahrenklasse Gefahrenhin- schnitt und -kategorie weis 2.16 auf Metalle korrosiv wirkende Stoffe oder Ge- 1 Met. Corr. 1 H290 mische 3.2 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut 1B Skin Corr. 1B H314 3.3 schwere Augenschädigung/Augenreizung 1 Eye Dam. 1 H318 4.1A gewässergefährdend (akute aquatische Toxizi- 1 Aquatic Acute 1 H400 tät) 4.1C gewässergefährdend (chronische aquatische 2 Aquatic Chronic 2 H411 Toxizität) Voller Wortlaut der Abkürzungen in ABSCHNITT 16 Cl2 Die wichtigsten schädlichen physikalisch-chemischen Wirkungen, Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt Ätzwirkungen auf der Haut erzeugen eine irreversible Hautschädigung, d.h. eine, durch die Epidermis bis in die Dermis reichende Nekrose. Ein Verschütten und Löschwasser kann zu einer Umweltverschmutzung der Gewässer führen.