Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
202-851-5/100-42-5
Name der Chemikalie
Styrene ( Vinyl benzene )
Konzentration
25-50%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2014-08-07
Produktidentifikator
AZUR - SUPER +
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Beschichtung Polyesterharz
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0)551 19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Vosschemie GmbH
E-Mail-Addresse
info@vosschemie.de, s.schaller@vosschemie.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226, H315, H319, H335, H361d, H372, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Richtlinie 1999/45/EG: Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS02 GHS07 GHS08
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Styrol
Gefahrenhinweise
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. (Fortsetzung von Seite 2) H335 Kann die Atemwege reizen. H372 Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition. Expositionsweg: Einatmen/ Inhalation. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P210 Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen. P260 Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar *
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
· Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GHS02 Flamme Flam. Liq. 3 H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. (Fortsetzung von Seite 1) GHS08 Gesundheitsgefahr Repr. 2 H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. STOT RE 1 H372 Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition. Expositionsweg: Einatmen/Inhalation. GHS07 Skin Irrit. 2 H315 Verursacht Hautreizungen. Eye Irrit. 2 H319 Verursacht schwere Augenreizung. STOT SE 3 H335 Kann die Atemwege reizen. Aquatic Chronic 3 H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. · Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Xn; Gesundheitsschädlich R20-48/20-63: Gesundheitsschädlich beim Einatmen. Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. Xi; Reizend R36/37/38: Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut. R10: Entzündlich. · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung. · Klassifizierungssystem: Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.