Allgemeine Information
Version
1
Überarbeitet am
2024-08-13
Produktidentifikator
Quick Up Basis
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Attachement - Befestigungsmaterial sowie Reparaturmaterial für Sekundärelemente
Hersteller / Lieferant
das Datenblatt bereitstellt
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
VOCO GmbH
E-Mail-Addresse
info@voco.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H317, H318, H319, H411, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung · Einstufung
Weitere Informationen
Inhaltsstoffen sind der Gebrauchsinformation zu entnehmen Bei bekannten Überempfindlichkeiten gegen die, in der Gebrauchsinformation genannten, Inhaltsstoffe ist auf die Anwendung zu verzichten. ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen · 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen · Allgemeine Hinweise: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. · Nach Einatmen: Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen. · Nach Hautkontakt: Mit warmem Wasser abspülen. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen. · Nach Augenkontakt: Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren. · Nach Verschlucken: Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren. · 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 4.3 Bei Kontakt mit den Schleimhäuten während der Behandlung: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung · 5.1 Löschmittel · Geeignete Löschmittel: Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. · 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung · Besondere Schutzausrüstung: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung · 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Nicht erforderlich. · 6.2 Umweltschutzmaßnahmen: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. · 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung: Mechanisch aufnehmen. · 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7. Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8. Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13. ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung · 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Bei sachgemäßer Verwendung keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Nur für den Gebrauch in der zahnärztlichen Anwendung. Beachten Sie die Gebrauchsinformation! Diese enthält die relevanten Anwendungs- und Sicherheitsinformationen für den Gebrauch dieses Produktes. · Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. (Fortsetzung auf Seite 3) DE Handelsname: Quick Up Basis (Fortsetzung von Seite 2) · 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten · Aussehen: · Form: Pastös · Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zur Sicherheit · Zündtemperatur Das Produkt ist nicht selbstentzündlich. · Explosive Eigenschaften: Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich. · Zustandsänderung Nach Mischen von Basis- und Katalysatorpaste erfolgt eine Aushärtung des Produktes entsprechend der Produktbeschreibung und Gebrauchsinformation. ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität · 10.1 Reaktivität Nach Mischen von Basis- und Katalysatorpaste erfolgt eine Aushärtung des Produktes entsprechend der Produktbeschreibung und Gebrauchsinformation. · 10.2 Chemische Stabilität Stabil. · Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen: Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung. · 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Keine gefährlichen Reaktionen bekannt. · 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 10.5 Unverträgliche Materialien: Phenolische Substanzen, insbesondere eugenol- und thymolhaltige Präparate führen zu Aushärtungsstörungen. Die Verwendung von Zinkoxid-Eugenol Zementen oder anderer eugenolhaltiger Werkstoffe in Verbindung mit diesem Produkt ist zu vermeiden. · 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte: Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt. Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Das Produkt, dem dieses Datenblatt zugeordnet ist, ist ein Medizinprodukt entsprechend der EU Medizinprodukteverordnung EU 2017/745. Invasive Medizinprodukte oder Medizinprodukte in direktem Körperkontakt sind von den Anforderungen zur Klassifizierung und Kennzeichnung nach den Verordnungen (EG)
Lagerung
Anforderung an Lagerräume und Behälter: Keine besonderen Anforderungen. · Zusammenlagerungshinweise: Nicht erforderlich. · Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Bitte Lagerungshinweise auf der Verpackung und in der Gebrauchsinformation beachten. · Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): - ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen · 8.1 Zu überwachende Parameter · Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: Das Produkt enthält keine relevanten Mengen von Stoffen mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten.
Weitere Informationen
Aufgrund der enthaltenen Anteile in Bezug auf die Produktmenge während der Anwendung und die Art und Weise der Einbindung in das Produkt, ist eine Überwachung von spezifischen, arbeitsplatzbezogenen Grenzwerten nicht anwendbar. · 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition · Individuelle Schutzmaßnahmen, zum Beispiel persönliche Schutzausrüstung · Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten. Im Rahmen der Verwendung dieses Produktes sind die in der zahnmedizinischen Praxis berufsüblichen und allgemeinen Hygienestandards, wie z.B. Hand-, Mund- und Augenschutz, anzuwenden. ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften · 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften · Allgemeine Angaben · Aggregatzustand Pastös · Farbe Rot · Geruch: Charakteristisch · Geruchsschwelle: Nicht bestimmt. · Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: Nicht bestimmt. · Siedepunkt oder Siedebeginn und Siedebereich Nicht bestimmt. · Entzündbarkeit Nicht anwendbar. · Untere und obere Explosionsgrenze · Untere: Nicht bestimmt. Obere: Nicht bestimmt. · Flammpunkt: Nicht anwendbar. · Zersetzungstemperatur: Nicht bestimmt. · pH-Wert: Nicht bestimmt. · Viskosität: · Kinematische Viskosität Nicht bestimmt. Dynamisch: Nicht bestimmt. · Löslichkeit · Wasser: Nicht bzw. wenig mischbar. · Verteilungskoeffizient n-Oktanol/Wasser (log-Wert) Nicht bestimmt. · Dampfdruck: Nicht bestimmt. · Dichte und/oder relative Dichte · Dichte: Nicht bestimmt. · Relative Dichte Nicht bestimmt. · Dampfdichte Nicht bestimmt. (Fortsetzung auf Seite 4) DE Handelsname: Quick Up Basis (Fortsetzung von Seite 3)
Toxikologische Angaben
Allgemeine Hinweise Als invasives Medizinprodukt unterliegt das Produkt einschlägigen Gesetzen und Normen, welche die Sicherheit und Leistung des Produkts bei sachgemäßer Anwendung und unter Beachtung der Gebrauchsinformation gewährleisten. Besondere toxikologische Angaben sind an dieser Stelle nicht zutreffend. Die Gebrauchsinformation ist zu beachten. ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben · Allgemeine Hinweise: Als invasives Medizinprodukt unterliegt das Produkt einschlägigen Gesetzen und Normen, welche die Sicherheit und Leistung des Produkts bei sachgemäßer Anwendung und unter Beachtung der Gebrauchsinformation gewährleisten. Besondere umweltbezogene Angaben sind an dieser Stelle nicht zutreffend. Die Gebrauchsinformation ist zu beachten. ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung · 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung · Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Für weitere Informationen die Gebrauchsinformation beachten. (Fortsetzung auf Seite 5) DE Handelsname: Quick Up Basis (Fortsetzung von Seite 4) · Ungereinigte Verpackungen: · Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport · 14.1 UN-Nummer oder ID-Nummer · ADR, IMDG, IATA entfällt · 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung · ADR, IMDG, IATA entfällt · 14.3 Transportgefahrenklassen · ADR, ADN, IMDG, IATA · Klasse entfällt · 14.4 Verpackungsgruppe · ADR, IMDG, IATA entfällt
Umweltgefahren
Nicht anwendbar. · 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Nicht anwendbar. · 14.7 Massengutbeförderung auf dem Seeweg gemäß IMO-Instrumenten Nicht anwendbar. · UN "Model Regulation": entfällt ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften · 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch Verordnung (EU) 2017/745 Medizinprodukteverordnung Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte · 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung: Die Gesundheits- und Umweltgefahren wurden auf Basis der uns bekannten Informationen der Bestandteile und deren Reaktionsprozessen bewertet und eingestuft. Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
PBT
Persistent, Bioaccumulative and Toxic Nicht anwendbar
vPvB
very Persistent and very Bioaccumulative Akut Tox. 4: Akute Toxizität – Kategorie 4 Augenschäd. 1: Schwere Augenschädigung/Augenreizung – Kategorie 1 Augenreiz. 2: Schwere Augenschädigung/Augenreizung – Kategorie 2 Sens. Haut 1: Sensibilisierung der Haut – Kategorie 1 Aqu. chron. 2: Gewässergefährdend - langfristig gewässergefährdend – Kategorie 2 Aqu. chron. 3: Gewässergefährdend - langfristig gewässergefährdend – Kategorie 3 DE ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens Nicht anwendbar
Produkt definition
Handelsname: Quick Up Katalysator · Hinweis: Dieses Produkt ist ein Medizinprodukt gemäß der Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte bzw. der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR), welches invasiv oder unter Körperberührung angewendet wird. Aufgrund dessen ist es von den Anforderungen bezüglich Einstufung und Kennzeichnung der Verordnungen (EG)