Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
7722-84-1
Name der Chemikalie
Hydrogen peroxide
Konzentration
N/A
EC/CAS
231-765-0
Name der Chemikalie
Hydrogen peroxide and other compounds or mixtures that release hydrogen peroxide, including carbamide peroxide and zinc peroxide, with the exception of the following substances in Annex II: — No 1397, 1398, 1399
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2013-07-29
Produktidentifikator
DESINTEC WH-R-aktiv plus
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Biozid
NOTRUFNUMMERN:
Giftinformationszentrale Göttingen
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
VitaVis GmbH
E-Mail-Addresse
sds@kft.de
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG: C; Ätzend R35: Verursacht schwere Verätzungen. Xn; Gesundheitsschädlich R20/22: Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken. Xi; Reizend R37: Reizt die Atmungsorgane. O; Brandfördernd R7: Kann Brand verursachen. · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Verätzungen müssen sofort behandelt werden, da sonst schwer heilende Wunden entstehen.
Klassifizierungs-System
Die Klassifizierung entspricht der aktuellen Gesetzgebung, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: Das Gemisch ist gemäß Richtlinie 1999/45/EG und GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet. · Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: C Ätzend O Brandfördernd
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Wasserstoffperoxid in Lösung Essigsäure Schwefelsäure Peressigsäure
R-Sätze
7 Kann Brand verursachen. 20/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken. 35 Verursacht schwere Verätzungen. 37 Reizt die Atmungsorgane.
S-Sätze
2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 7 Behälter dicht geschlossen halten. 17 Von brennbaren Stoffen fernhalten. 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen). 50 Nicht mischen mit Laugen oder organischen Stoffen.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
Es sind die zusätzlich die Kennzeichnungsvorschriften der Richtlinie 98/8/EG Artikel 20 zu beachten (Biozidrichtlinie). Die Verpackung ist mit einem tastbaren Warnzeichen und einem kindersicheren Verschluss gemäß Richtlinie 1999/45/EG Anhang IV zu versehen, wenn die Zubereitung im Einzelhandel angeboten wird.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar *