Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
7553-56-2
Name der Chemikalie
Iodine (I)
Konzentration
N/A
EC/CAS
231-442-4
Name der Chemikalie
Iodine
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-07-15
Produktidentifikator
DESINTEC FL-Jodes
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Desinfektionsmittel
NOTRUFNUMMERN:
Giftinformationszentrale Göttingen
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
VitaVis GmbH
E-Mail-Addresse
sds@kft.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H314, H318, H373
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
GHS08 Gesundheitsgefahr STOT RE 2 H373 Kann die Schilddrüse schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. Expositionsweg: Einatmen/ Inhalation. GHS05 Ätzwirkung Skin Corr. 1A H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden. GHS07 Acute Tox. 4 H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
Klassifizierungs-System
Die Einstufung als ätzend wurde aufgrund des pH-Wertes (≤ 2 oder ≥ 11,5) vorgenommen. Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, 3.2.2.2 Die Klassifizierung entspricht der aktuellen Gesetzgebung, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008: Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS05 GHS07 GHS08
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Poly(oxy-1,2-ethandiyl).alpha.-tridecyl-.omega.-hydoxy-,branched Phosphorsäure Jod
Gefahrenhinweise
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H373 Kann die Schilddrüse schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. Expositionsweg: Einatmen/Inhalation.
Sicherheitshinweise
P260 Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P280 Schutzhandschuhe / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P501 Inhalt/Behälter gemäß den örtlichen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen. · Sonstige Hinweise: Es sind die zusätzlich die Kennzeichnungsvorschriften der Verordnung (EU) 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten Artikel 69 zu beachten.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar