Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
203-856-5/111-30-8
Name der Chemikalie
Glutaral
Konzentration
20-25%
EC/CAS
200-001-8/50-00-0
Name der Chemikalie
Formaldehyde
Konzentration
10-20%
EC/CAS
200-659-6/67-56-1
Name der Chemikalie
Methanol
Konzentration
1-5%
EC/CAS
270-325-2/68424-85-1
Name der Chemikalie
Alkyl (C12-16) dimethylbenzyl ammonium chloride
Konzentration
<2,5%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-09-22
Produktidentifikator
DESINTEC FL-DES
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Desinfektionsmittel
NOTRUFNUMMERN:
Giftinformationszentrale Göttingen
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
VitaVis GmbH
E-Mail-Addresse
sds@kft.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H290, H301, H301+H331, H312, H314, H317, H318, H331, H334, H341, H350, H371, H400, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H290
May be corrosive to metals
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
GHS06 Totenkopf mit gekreuzten Knochen Acute Tox. 3 H301 Giftig bei Verschlucken. Acute Tox. 3 H331 Giftig bei Einatmen. GHS08 Gesundheitsgefahr Resp. Sens. 1 H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. Muta. 2 H341 Kann vermutlich genetische Defekte verursachen. Carc. 1B H350 Kann Krebs erzeugen. Expositionsweg: Einatmen/Inhalation. STOT SE 2 H371 Kann das zentrale Nervensystem und den Sehnerv schädigen. GHS05 Ätzwirkung Met. Corr.1 H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. Skin Corr. 1B H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden. (Fortsetzung von Seite 1) GHS09 Umwelt Aquatic Acute 1 H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. Aquatic Chronic 2 H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. GHS07 Acute Tox. 4 H312 Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. Skin Sens. 1 H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008: Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS05 GHS06 GHS08 GHS09
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Glutaral Formaldehyd Methanol Quaternäre Ammoniumverbindungen, Benzyl-C12-16-alkyldimethyl-, Chloride
Gefahrenhinweise
H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H301+H331 Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. H312 Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H341 Kann vermutlich genetische Defekte verursachen. H350 Kann Krebs erzeugen. Expositionsweg: Einatmen/Inhalation. H371 Kann das zentrale Nervensystem und den Sehnerv schädigen. H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. P260 Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P308+P311 BEI Exposition oder falls betroffen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Inhalt/Behälter gemäß den örtlichen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen. (Fortsetzung von Seite 2) · Sonstige Hinweise: Es sind die zusätzlich die Kennzeichnungsvorschriften der Verordnung (EU) 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten Artikel 69 zu beachten.
Weitere Informationen
Nur für gewerbliche Anwender. Ohne ausreichende Lüftung Bildung explosionsfähiger Gemische möglich.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar *