Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
200-661-7/67-63-0
Name der Chemikalie
Propan-2-ol
Konzentration
>97.5
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2012-03-20
Produktidentifikator
M-Bond 200 Catalyst C
CAS-Nr.
67-63-0
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Klebstoff, Haftmittel
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Nicht bekannt
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
VISHAY MEASUREMENTS GROUP GMBH
E-Mail-Addresse
mm.de@vishaypg.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226, H319, H336
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)]
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.1.1 Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Entz. Fl. 2; Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Augenreiz. 2; Verursacht schwere Augenreizung. STOT einm. 3; Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) 3 2.1.2 Richtlinie 67/548/EWG und Richtlinie 1999/45/EG F; R11: Leichtentzündlich. Xi; R36: Reizt die Augen. R67: Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Produktname M-Bond 200 Catalyst C
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H226: Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H319: Verursacht schwere Augenreizung. H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Sicherheitshinweise
P210: Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen. P261: Einatmen von Dampf vermeiden. P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
2.3 Sonstige Gefahren
Keine. 3.