Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
1333-82-0
Name der Chemikalie
Chromium trioxide
Konzentration
N/A
EC/CAS
14808-60-7
Name der Chemikalie
Silica, crystalline
Konzentration
N/A
EC/CAS
215-607-8
Name der Chemikalie
Chromtrioxid
Konzentration
N/A
EC/CAS
238-878-4
Name der Chemikalie
Quarz-A-Staub (s. u. TRGS 906)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2009-06-18
Produktidentifikator
H CEMENT
NOTRUFNUMMERN:
(00-1) 703-527-3887
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
VISHAY MEASUREMENTS GROUP GMBH
E-Mail-Addresse
mm.de@vishaypg.com
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Das Produkt ist nicht als entzündlich eingestuft. Sicherheitsmaßnahmen auf die anderen vorhandenen Produkte abstimmen.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Brandfördernd Möglichkeit ernster gesundheitsschädlicher Effekte bei wiederholter oder längerer Exposition durch Einatmen. Möglichkeit ätzender Wirkungen. Die Zubereitung wirkt sensibilisierend auf die Haut und Atemwege. Sie kann auch die Haut reizen; längerer Kontakt kann diese Wirkung verstärken. Möglichkeit karzinogener Wirkungen der Kategorie 1. Möglichkeit mutagener Wirkungen der Kategorie 2. Brandfördernde Zubereitung, die explosionsgefährlich werden kann, wenn sie mit brennbaren Materialien gemischt wird. Möglichkeit akuter, letaler, toxischer Wirkungen mit Symptomen der Vergiftung durch Einatmen. Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Giftig Brandfördernd R 52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R 42/43 Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich. R 23 Giftig beim Einatmen. R 48/20 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. R 34 Verursacht Verätzungen. R 45 Kann Krebs erzeugen. R 46 Kann vererbbare Schäden verursachen. R 9 Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbaren Stoffen. Nur für gewerbliche Verbraucher.
Weitere Informationen
Die Klassifizierung des Produkts als ätzend beruht auf dem extremen pH-Wert (EG-Richtlinie 2001/59/EG, Anhang VI, Abschnitt 3.2.5).