Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-595-7/7647-01-0
Name der Chemikalie
Hydrochloric acid
Konzentration
0,1-1
EC/CAS
231-639-5/7664-93-9
Name der Chemikalie
sulphuric acid
Konzentration
-2,5
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2017-03-15
Produktidentifikator
Citrat-Stopplösung
1.3 Synonyme:
[STOP]
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
In-vitro-Diagnostika
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
Giftinformationszentrale Göttingen Tel.: +49 551 19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Virotech Diagnostics GmbH
E-Mail-Addresse
qualitymanagement@virotechdiagnostics.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H290, H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H290
May be corrosive to metals
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Korrosiv gegenüber Metallen, Kategorie 1 H290 Schwere Augenschädigung/-reizung, Kategorie 2 H319 Volltext der Gefahrenklassen und Gefahrenhinweise: siehe Abschnitt 16
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Zusätzliche KennzeichnungZusätzlich anzugebende Einstufung(en)
Gefahrenpiktogramme
GHS05
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H290 - Kann gegenüber Metallen korrosiv sein H319 - Verursacht schwere Augenreizung
Sicherheitshinweise
P234 - Nur im Originalbehälter aufbewahren P280 - Augenschutz, Gesichtsschutz tragen P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen P337+P313 - Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen P390 - Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.