Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
215-137-3/1305-62-0
Name der Chemikalie
Calcium dihydroxide
Konzentration
>0-<20
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-01-01
Produktidentifikator
XF98 Faserleichtputz
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
oder Gemischs und Verwendung, von denen
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Trockenmörtel zur Beschichtung Nur für gewerbliche Anwender/Fachleute
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0)7721 982125
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
v i l l e r i t - Putzsysteme GmbH
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H 315: Verursacht Hautreitzungen. H 318: Verursacht schwere Augenschäden. H 335: Kann die Atemwege reizen
Sicherheitshinweise
P 102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P 261: Einatmen von Staub vermeiden. P 271: Nur im Freien oder gut belüfteten Räumen verwenden. P 280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen. P 305+: BEI BERÜHRUNG MIT DEN AUGEN: P 351+ Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. P 338+ Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter P 315 ausspülen. Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P 302+: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: P 352+ Mit viel Wasser und Seife waschen. Bei Hautreizungen: P 332+ Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P 313 P 362: Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen P 304+ BEI Einatmen Die betroffene Person an die frische P 340 Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, in der sie leicht atmet.
Weitere Informationen
Das gemisch ist chromatarm.
2.3 Sonstige Gefahren
Mörtel/Putz reagiert mit Wasser stark alkalisch. Haut und Augen schützen. Bei Augenkontakt Arzt aufsuchen. Bei Hautkontakt gründlich mit Wasser abspülen.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.1.1 Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008: Schwere Augenschädigung, Kategorie 1 H 318: Verursacht schwere Augenschäden. Reizwirkung auf der Haut, Kategorie 2 H 315: Verursacht Hautreizungen. Spezifisch zielorgantoxisch bei einmaliger Exposition, Kategorie 3 H 335: Kann die Atemwege reizen