Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
500-039-8/25322-69-4
Name der Chemikalie
polypropyleneglycol
Konzentration
≥20-≤30
Allgemeine Information
Version
4
Überarbeitet am
2023-06-06
Produktidentifikator
VexZone
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Pflanzenschutzmittel, Zusatzstoff
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Es liegen keine Informationen vor Nur für berufliche Anwender
NOTRUFNUMMERN:
+49 6131 192-40
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Vextachem s.r.l
E-Mail-Addresse
sdb@plantan.de, brunofolchi@vextachem.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung
Gefahrenpiktogramme
GHS05
Signalwort
Gefahr Gefahrenbestimmende Komponenten für die Etikettierung Poly(oxy-1,2-ethanediyl), alpha-isotridecyl-omega-hydroxy-, phosphat
Gefahrenhinweise
H315: Verursacht Hautreizungen. H318: Verursacht schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P280 Schutzhandschuhe, Schutzkleidung und Augenschutz oder Gesichtsschutz tragen. 1.2 P305+P351+P338+P310 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P308+P311 BEI Exposition oder falls betroffen: Einen Arzt anrufen. P501 Inhalt und Behälter in Übereinstimmung mit allen lokalen, regionalen, nationalen und internationalen Gesetzen entsorgen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Gefahrenbestimmende Komponenten für die Etikettierung Poly(oxy-1,2-ethanediyl), alpha-isotridecyl-omega-hydroxy-, phosphat
2.3 Sonstige Gefahren
Das Produkt entspricht den Kriterien für PBT- oder vPvB-Stoffen gemäß Anhang XIII der Verordnung (EG) Nr.
Andere Gefahren
Keine bekannt.