Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
220-120-9/2634-33-5
Name der Chemikalie
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-one
Konzentration
≤0,1
Allgemeine Information
Version
4
Überarbeitet am
2026-04-14
Produktidentifikator
Plantamitron SC
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Herbizid
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Nur für berufliche Anwender
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0) 6131 192-40
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Vextachem s.r.l
E-Mail-Addresse
service@vextachem.com, sdb@plantan.de
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
– GHS07 GHS09
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P264 Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P301+P312+P330 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Mund ausspülen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. 3 P501 Inhalt und Behälter in Übereinstimmung mit allen lokalen, regionalen, nationalen und internationalen Gesetzen entsorgen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
EUH208
Enthält
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Anhang XVII – Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse
Nicht anwendbar.
Andere Gefahren
Keine bekannt.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Acute Tox. 4 H302 Aquatic Chronic 2 H411 Das Produkt ist als gefährlich eingestuft gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 und deren Änderungen. Wortlaut der H-Sätze siehe unter Abschnitt 16. Detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen siehe Abschnitt 11.