Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
265-150-3/64742-48-9
Name der Chemikalie
Naphtha (petroleum), hydrotreated heavy
Konzentration
10<=x%<25
EC/CAS
200-753-7
Name der Chemikalie
Benzol
Konzentration
2.5<=x%<10
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-10-10
Produktidentifikator
CLASSIDUR P-RAPID
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Tiefgrund / siehe technisches Merkblatt
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
VERNIS CLAESSENS SA
E-Mail-Addresse
mail@claessens.com, reach@icp-alltek.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Erfüllt die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und deren Adaptationen. Entzündbare Flüssigkeiten, Kategorie 3 (Flam. Liq. 3, H226). Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen (EUH066). Dieses Gemisch birgt kein Umweltrisiko. Unter normalen Verwendungsbedingungen ist keine umweltschädliche Wirkung bekannt oder vorhersehbar.
2.2. Kennzeichnungselemente
Erfüllt die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und deren Adaptationen.
Gefahrenpiktogramme
GHS02
Signalwort
ACHTUNG
Gefahrenhinweise
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Entsorgung P501 Inhalt/Behälter im Problemabfallentsorgung zuführen.
Verhütung
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P260 Dampf/Aerosol nicht einatmen. P262 Nicht in die Augen oder auf die Haut gelangen lassen. P271 Nur in gut belüfteten Räumen verwenden.
Lagerung
P403 + P235 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Mischung enthält keine “sehr besorgniserregenden Stoffe" (SVHC) >= 0,1 % veröffentlich durch die European Chemical Agency (ECHA) gemäss dem Artikel 57 des REACH: http://echa.europa.eu/fr/candidate-list-table Die Mischung entspricht nicht den an den PBT- und vPvB-Mischungen angewandten Kriterien, entsprechend dem Anhang XIII der REACH-Richtlinie (EG) Nr. 1907/2006.