Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
220-120-9/2634-33-5
Name der Chemikalie
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-one
Konzentration
0 <= x % < 1
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-04-24
Produktidentifikator
Classidur 3 en 1
CAS-Nr.
2634-33-5
NOTRUFNUMMERN:
+41 (0)44 251 51 51
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
VERNIS CLAESSENS SA
E-Mail-Addresse
reach@claessens.com
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Erfüllt die Richtlinie (EG) Nr. 1272/2008 und deren Adaptationen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen (EUH208). Dieses Gemisch birgt kein physikalisches Risiko. Siehe Empfehlungen zu anderen Produkten vor Ort. Dieses Gemisch birgt kein Umweltrisiko. Unter normalen Verwendungsbedingungen ist keine umweltschädliche Wirkung bekannt oder vorhersehbar. Erfüllt die Vorschriften 67/548/EWG, 1999/45/EG und deren Adaptationen. Dieses Gemisch birgt kein physikalisches Risiko. Siehe Empfehlungen zu anderen Produkten vor Ort. Dieses Gemisch stellt keine Gefährdung für die Gesundheit dar, außer bei eventueller Grenzwertüberschreitung am Arbeitsplatz (siehe Abschnitt 3 und 8). Dieses Gemisch birgt kein Umweltrisiko. Unter normalen Verwendungsbedingungen ist keine umweltschädliche Wirkung bekannt oder vorhersehbar.
2.2. Kennzeichnungselemente
freiwillige Kennzeichnung EUH208 : Enthält 2-méthyl-2H-isothiazole-3-one. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Erfüllt die Richtlinie (EG) Nr. 1272/2008 und deren Adaptationen.
Weitere Informationen
EUH208
Enthält
1,2-BENZISOTHIAZOL-3(2H)-ON. Kann allergische Reaktionen hervorrufen
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Verhütung
P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Mischung enthält keine “sehr besorgniserregenden Stoffe" (SVHC) >= 0,1 % veröffentlich durch die Europeen Chemical Agency (ECHA) gemäss dem Artikel 57 des REACH: http://echa.europa.eu/fr/candidate-list-table Die Mischung entspricht nicht den an den PBT- und vPvB-Mischungen angewandten Kriterien, entsprechend dem Anhang XIII der REACH-Richtlinie (EG) Nr. 1907/2006.