Allgemeine Information
Überarbeitet am
2017-06-07
Produktidentifikator
VELIND Lampenöl farblos
CAS-Nr.
93924-07-3
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Kann als Brennstoff in Zierlampen eingesetzt werden Mit dieser Flüssigkeit gefüllte Lampen sind für Kinder unzugänglich aufzubewahren. Bereits ein kleiner Schluck Lampenöl oder auch nur das Saugen an einem Lampendocht kann zu einer lebensbedrohlichen Schädigung der Lunge führen
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Es liegen keine Informationen vor. Benutzung ausschließlich gemäß etikettiertem Verwendungszweck!
NOTRUFNUMMERN:
GGIZ der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
VELIND Aerosol GmbH
E-Mail-Addresse
info@velind.de, qs@velind.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H304
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H304
May be fatal if swallowed and enters airways
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Aspirationsgefahr
Asp. 1
Gefahrenhinweise
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
2.2. Kennzeichnungselemente
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Kohlenwasserstoffe, C10-14, n-Alkane, iso-Alkane, <2% Aromaten
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P331 KEIN Erbrechen herbeiführen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Inhalt/Behälter ... zuführen.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
Mit dieser Flüssigkeit gefüllte Lampen sind für Kinder unzugänglich aufzubewahren. Bereits ein kleiner Schluck Lampenöl oder auch nur das Saugen an einem Lampendocht kann zu einer lebensbedrohlichen Schädigung der Lunge führen.
2.3 Sonstige Gefahren
Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Dampf/Luft-Gemische möglich. Einatmen verursacht narkotische Wirkung/Rausch. Mit dieser Flüssigkeit gefüllte Lampen sind für Kinder unzugänglich aufzubewahren. Bereits ein kleiner Schluck Lampenöl oder auch nur das Saugen an einem Lampendocht kann zu einer lebensbedrohlichen Schädigung der Lunge führen.