Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
52315-07-8
Name der Chemikalie
(RS)-alpha-Cyano-3phenoxybenzyl-(1RS)-cis, trans-3-(2,2-dichlorovinyl)-2,2-dimethylcyclopropanecarboxylate
Konzentration
N/A
EC/CAS
7696-12-0
Name der Chemikalie
Tetramethrin (ISO) (2018/1480)
Konzentration
N/A
EC/CAS
231-711-6
Name der Chemikalie
Tetramethrin (ISO) (2018/1480)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2011-12-12
Produktidentifikator
DRAKER 10.2
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
“Medizinisches Hilfsmittel”, erfordert Zulassung zur Vermarktung durch das italienische Gesundheitsministerium, Zul-Nr. 19380
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine Verwendungsempfehlungen
Herstellername
VEBI Istituto Biochimico S.r.l
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
VEBI Istituto Biochimico S.r.l
E-Mail-Addresse
info@vebi.it
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H400
Very toxic to aquatic life
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
nach Richtlinie 1999/45/EWG nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Akut N, R50/53 gewässergefährdend 1, H400 Chronisch gewässergefährdend 1, H410
Wichtigste Gefahren
Chemisch-physikalische Nicht zu erwarten Auswirkungen
Andere schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit
Nach Verschlucken: Kann bei Verschlucken Nebenwirkungen hervorrufen. Nach Hautkontakt: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. Nach Augenkontakt: Kann Reizungen hervorrufen. Nach Einatmen: Kann Reizungen, Husten, Halsschmerzen hervorrufen.
Auswirkungen auf die Umwelt
Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Siehe dazu Abschnitt 9 bis 12.
2.2. Kennzeichnungselemente
Etikettierung nach Richtlinie 1999/45/EWG
Gefahrenpiktogramme
N - Umweltgefährlich Risikosätze (R-Sätze)[1] R50/53
Sicherheitshinweise
S-Sätze) [1] S2, S13, S20-21,S28, S29, S35, S46 [1] Wortlaut der Risiko- und Sicherheitssätze: siehe Abschnitt 16 - Etikettierung nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Signalwort
Warnung
Gefahrenhinweise
H)[1] H400, H410 [1] Wortlaut der H- und P-Sätze: siehe Abschnitt 16 2.3 Sonstige Gefahren (nicht einstufungsrelevant) Das Gemisch erfüllt die Kriterien für: JA NEIN
PBT
X
vPvB
X
Umweltgefahren
Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. - Chemisch-physikalische Der Stoff kann im Brandfall toxische Gase freisetzen. - Spezifische Wirkungen Weitere spezifische Wirkungen sind nicht bekannt.