Allgemeine Information
Überarbeitet am
2016-08-26
Produktidentifikator
STOT SE 3, H336
CAS-Nr.
1218787-30-4
REACH-Registrierungsnummer
01-2119475514-35-XXXX
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
CAS
NOTRUFNUMMERN:
Person Frischluft zuführen und je nach Symptomatik Arzt konsultieren
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
VBH Holding AG
E-Mail-Addresse
u.weingaertner@vbh.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H225, H304, H315
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H225
Highly Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Einstufung gemäß der Verordnung (EG) No 1272/2008 (CLP) Kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzt aufsuchen.
Aspirationsgefahr
Bei Erbrechen, Kopf tief halten damit der Mageninhalt nicht in die Lungen gelangt.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Falls zutreffend sind verzögert auftretende Symptome und Wirkungen in Abschnitt 11. zu finden bzw. bei den Gefahrenklas Aufnahmewegen unter Abschnitt 4.1.
Gefahrenhinweise
In bestimmten Fällen kann es vorkommen, dass die Vergiftungssymptome erst nach längerer Zeit/nach se e mehreren Stunden auftreten. Flam. Liq. 2 H225-Flüssigkeit und Dampf leicht Kopfschmerzen Schwindel entzündbar. Beeinflussung/Schädigung des Zentralnervensystems Skin Irrit. 2 H315-Verursacht Hautreizungen. Koordinationsstörungen Asp. Tox. 1 H304-Kann bei Verschlucken und Eindringen Bewußtlosigkeit Verschlucken: in die Atemwege tödlich sein. Übelkeit STOT SE H336-Kann Schläfrigkeit und Benommenheit Erbrechen verursachen. Aspirationsgefahr Aquatic 2 H411-Giftig für Wasserorganismen, mit Lungenödem Chronic Chemische Pneumonitis (Zustand ähnlich einer Lungenentzündung) langfristiger Wirkung. 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung 2.2 Kennzeichnungselemente Magenspülung nur unter endotrachealer Intubation. Nachträgliche Beobachtung auf Pneumonie und Lungenödem. Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Lungenödemprophylaxe ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1 Löschmittel Geeignete Löschmittel CO2 Löschpulver Wassersprühstrahl Alkoholbeständiger Schaum Ungeeignete Löschmittel Gefahr Wasservollstrahl 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Im Brandfall können sich bilden: H225-Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H315-Verursacht Hautreizungen. H304-Kann bei Kohlenoxide Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H336-Kann Schläfrigkeit und Giftige Gase Benommenheit verursachen. H411-Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Explosionsfähige Dampf/Luftgemische Gefährliche Dämpfe, schwerer als Luft. P210-Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Durch Verteilung in Bodennähe ist eine Rückzündung an entfernten Zündquellen möglich. Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P261-Einatmen von Dampf oder Aerosol vermeiden. 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung P273-Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280-Schutzhandschuhe tragen. Explosions- und Brandgase nicht einatmen. P301+P310+P331-BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. Umluftunabhängiges Atemschutzgerät. KEIN Erbrechen herbeiführen. P303+P361+P353-BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Je nach Brandgröße Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser Ggf. Vollschutz. abwaschen/duschen. P312-Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. Gefährdete Behälter mit Wasser kühlen. P403+P233-An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. Kontaminiertes Löschwasser entsprechend den behördlichen Vorschriften entsorgen. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Kohlenwasserstoffe, C6-C7, n-Alkane, Isoalkane, Cycloalkane, <5% n-Hexan 2.3 Sonstige Gefahren 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Das Gemisch enthält keinen vPvB-Stoff (vPvB = very persistent, very bioaccumulative) bzw. fällt nicht unter Notfällen anzuwendende Verfahren den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006 (< 0,1 %). Unnötiges Personal fernhalten. Das Gemisch enthält keinen PBT-Stoff (PBT = persistent, bioaccumulative, toxic) bzw. fällt nicht unter den Zündquellen entfernen, nicht rauchen. Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006 (< 0,1 %). Für ausreichende Belüftung sorgen. Augen- und Hautkontakt sowie Inhalation vermeiden. Seite 2 von 5 Arbeiter / Mensch - Inhalation Langzeit, DNEL 203 Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II mg/m3 Arbeitnehmer systemische 5 Überarbeitet am / Version: 28.06.2016 / 0001 Effekte Ersetzt Fassung vom / Version: 28.06.2016 / 0001 Arbeiter / Mensch - dermal Langzeit, DNEL 773 Tritt in Kraft ab: 28.06.2016 mg/kg Arbeitnehmer systemische PDF-Druckdatum: 26.08.2016 bw/d Effekte greenteQ Kunststoffreiniger 20 greenteQ plastic cleaner 20 2,2'-(C16-18-(geradzahlig)-alkylimino)diethanol Ggf. Rutschgefahr beachten. Anwendungsgebiet Expositionsweg / Auswirkung 6.2 Umweltschutzmaßnahmen Deskri Wer Einhei Bemer Umweltkompartime auf die ptor t kung Bei Entweichung größerer Mengen eindämmen. nt Gesundheit Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Umwelt - Süßwasser PNEC 0,68 Eindringen in das Oberflächen- sowie Grundwasser als auch in den Boden vermeiden. µg/l Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Umwelt - PNEC 0,06 Bei unfallbedingtem Einleiten in die Kanalisation, zuständige Behörden informieren. µg/l Meerwasser 84 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Umwelt - PNEC 0,87 µg/l Mit flüssigkeitsbindendem Material (z.B. Universalbindemittel, Sand, Kieselgur) aufnehmen und gemäß sporadische Abschnitt 13 entsorgen. (intermittierende) 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Freisetzung Umwelt - Sediment, PNEC 1,69 mg/kg Siehe Abschnitt 13. sowie persönliche Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8. Süßwasser 2 dw ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung Umwelt - Sediment, Meerwasser PNEC 0,16 mg/kg 92 dw Umwelt - PNEC 3,5 mg/l Zusätzlich zu den in diesem Abschnitt enthaltenen Angaben finden sich auch in Abschnitt 8 und 6.1 relevante Abwasserbehandlun Angaben. gsanlage 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Umwelt - Boden PNEC mg/kg dw 7.1.1 Allgemeine Empfehlungen Umwelt - oral PNEC 7,77 g/kg Einatmen der Dämpfe vermeiden. (Futter) Für gute Raumlüftung sorgen. feed Verbraucher Mensch - Inhalation Langzeit, DNEL 0,75 Ggf. Absaugmaßnahmen am Arbeitsplatz oder an den Verarbeitungsmaschinen erforderlich. mg/m3 systemische Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Effekte Ggf. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen. Verbraucher Mensch - dermal Langzeit, DNEL 0,21 Augen- und Hautkontakt vermeiden. mg/kg systemische Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben. bw/d Effekte Essen, Trinken, Rauchen sowie Aufbewahren von Lebensmitteln im Arbeitsraum verboten. Verbraucher Mensch - oral Langzeit, DNEL 0,21 Hinweise auf dem Etikett sowie Gebrauchsanweisung beachten. mg/kg systemische bw/d Arbeitsverfahren gemäß Betriebsanweisung anwenden. Effekte 7.1.2 Hinweise zu allgemeinen Hygienemaßnahmen am Arbeitsplatz Arbeiter / Mensch - Inhalation Langzeit, DNEL 2,1 mg/m3 Die allgemeinen Hygienemaßnahmen im Umgang mit Chemikalien sind anzuwenden. Arbeitnehmer systemische Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Effekte Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Arbeiter / Mensch - dermal Langzeit, DNEL 0,3 Vor dem Betreten von Bereichen, in denen gegessen wird, kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstungen mg/kg Arbeitnehmer systemische ablegen. bw/d Effekte