Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
109-99-9
Name der Chemikalie
Tetrahydrofuran (618/2012)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-07-24
Produktidentifikator
ELINCS, NLP
CAS-Nr.
109-99-9
REACH-Registrierungsnummer
01-2119444314-46-XXXX
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Text der H-Sätze und Einstufungs-Kürzel (GHS/CLP) siehe Abschnitt 16
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Die in diesem Abschnitt genannten Stoffe sind mit Ihrer tatsächlichen, zutreffenden Einstufung genannt!
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
VBH Holding AG
E-Mail-Addresse
u.weingaertner@vbh.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H225, H319, H335, H351
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H225
Highly Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP Mund gründlich mit Wasser spülen. Kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzt aufsuchen. 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Falls zutreffend sind verzögert auftretende Symptome und Wirkungen in Abschnitt 11. zu finden bzw. bei den
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Aufnahmewegen unter Abschnitt 4.1. In bestimmten Fällen kann es vorkommen, dass die Vergiftungssymptome erst nach längerer Zeit/nach Gefahrenklas
Gefahrenhinweise
mehreren Stunden auftreten. se e Bei Einatmen von Lösemittelanteilen oberhalb des Luftgrenzwertes: Flam. Liq. 2 Reizung der Atemwege H225-Flüssigkeit und Dampf leicht Husten entzündbar. Kopfschmerzen Eye Irrit. 2 H319-Verursacht schwere Augenreizung. Schwindel STOT SE 3 H335-Kann die Atemwege reizen. Beeinflussung/Schädigung des Zentralnervensystems Koordinationsstörungen Carc. 2 H351-Kann vermutlich Krebs erzeugen. Bewußtlosigkeit 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
2.2. Kennzeichnungselemente
n.g. Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1 Löschmittel Geeignete Löschmittel CO2 Löschpulver Wassersprühstrahl Alkoholbeständiger Schaum Ungeeignete Löschmittel Wasservollstrahl Gefahr 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Im Brandfall können sich bilden: Kohlenoxide H225-Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H319-Verursacht schwere Augenreizung. H335- Giftige Gase Kann die Atemwege reizen. H351-Kann vermutlich Krebs erzeugen. Explosionsfähige Dampf/Luftgemische Gefährliche Dämpfe, schwerer als Luft. P201-Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P210-Von Hitze, heißen Oberflächen, Durch Verteilung in Bodennähe ist eine Rückzündung an entfernten Zündquellen möglich. Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P261- 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Einatmen von Dampf oder Aerosol vermeiden. P280-Schutzhandschuhe/Schutzkleidung und Explosions- und Brandgase nicht einatmen. Gesichts-/Augenschutz tragen. Umluftunabhängiges Atemschutzgerät. P303+P361+P353-BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Je nach Brandgröße Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P305+P351+P338-BEI Ggf. Vollschutz KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell Gefährdete Behälter mit Wasser kühlen. vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P308+P313-BEI Kontaminiertes Löschwasser entsprechend den behördlichen Vorschriften entsorgen. Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P403+P233-An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung EUH019-Kann explosionsfähige Peroxide bilden. 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Tetrahydrofuran Notfällen anzuwendende Verfahren Unnötiges Personal fernhalten.
2.3 Sonstige Gefahren
Zündquellen entfernen, nicht rauchen. Das Gemisch enthält keinen vPvB-Stoff (vPvB = very persistent, very bioaccumulative) bzw. fällt nicht unter Für ausreichende Belüftung sorgen. den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006. Augen- und Hautkontakt sowie Inhalation vermeiden. Das Gemisch enthält keinen PBT-Stoff (PBT = persistent, bioaccumulative, toxic) bzw. fällt nicht unter den Ggf. Rutschgefahr beachten Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006. 6.2 Umweltschutzmaßnahmen Bei Entweichung größerer Mengen eindämmen. Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Eindringen in das Oberflächen- sowie Grundwasser als auch in den Boden vermeiden.