Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
68476-40-4
Name der Chemikalie
Hydrocarbons, C3-4
Konzentration
N/A
EC/CAS
52315-07-8
Name der Chemikalie
(RS)-alpha-Cyano-3phenoxybenzyl-(1RS)-cis, trans-3-(2,2-dichlorovinyl)-2,2-dimethylcyclopropanecarboxylate
Konzentration
N/A
EC/CAS
7696-12-0
Name der Chemikalie
Tetramethrin (ISO) (2018/1480)
Konzentration
N/A
EC/CAS
270-681-9
Name der Chemikalie
Hydrocarbons, C3-4
Konzentration
N/A
EC/CAS
231-711-6
Name der Chemikalie
Tetramethrin (ISO) (2018/1480)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2017-02-22
Produktidentifikator
VARENA Wespenspray
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Ungezieferbekämpfungsmittel
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine relevanten Informationen verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
GGIZ der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
VARENA-AER-Product GmbH
E-Mail-Addresse
varena@swschwedt.de, labor@varena.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H222, H229, H315, H319, H336, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H222
Extremely flammable aerosol
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrenkategorien
Aerosole: Aerosol 1 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Hautreiz. 2 Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenreiz. 2 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): STOT einm. 3 Gewässergefährdend: Aqu. akut 1 Gewässergefährdend: Aqu. chron. 3
Gefahrenhinweise
Extrem entzündbares Aerosol. Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten. Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenreizung. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. H222 Extrem entzündbares Aerosol. H229 Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten. H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Kohlenwasserstoffe, C6-C7, n-Alkane, Iso-Alkane, Cyclene, <5% n-Hexan 2-Propanol
Signalwort
Gefahr
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P211 Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. P251 Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. P260 Aerosol nicht einatmen. P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P362+P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P304+P341 BEI EINATMEN: Bei Atembeschwerden an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. P403 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P410+P412 Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen. P501 Aerosoldosen mit Produktresten der kommunalen Schadstoffsammlung zuführen. Restentleerte Dosen in die Wertstoffsammlung geben.
Ergänzende Gefahrenhinweise
Art der Zubereitung: Aerosol Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.
2.3 Sonstige Gefahren
Ohne ausreichende Lüftung Bildung explosionsfähiger Gemische möglich.