Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
64-18-6
Name der Chemikalie
Formic acid
Konzentration
N/A
EC/CAS
7173-51-5
Name der Chemikalie
Didecyldimethylammonium chloride
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2017-01-01
Produktidentifikator
Relatex 8
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Gewerbliche Verwendung von Wäschewaschmitteln (Neutralisationsmittel)
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
vanBaerle
E-Mail-Addresse
vanbaerle@vanbaerle.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrenkategorien
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Hautätz. 1B Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenschäd. 1
Gefahrenhinweise
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Verursacht schwere Augenschäden. Die Einstufung wurde nach dem Berechnungsverfahren der VO (EG) 1272/2008 vorgenommen. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
2.2. Kennzeichnungselemente
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Ameisensäure ... % Didecyldimethylammoniumchlorid
Signalwort
Gefahr
Sicherheitshinweise
P280 Schutzhandschuhe und Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäss REACH, Anhang XIII.