Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
215-181-3/1310-58-3
Name der Chemikalie
potassium hydroxide
Konzentration
5-<10%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2017-01-01
Produktidentifikator
Relavit vitro
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Gewerbliche Verwendung von Geschirrspülmitteln. Spülmittel für Gläser, aktivchlorfrei, mit Silberschutz, 0-20 °fH
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
vanBaerle Hygiene AG
E-Mail-Addresse
vanbaerle@vanbaerle.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrenkategorien
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Hautätz. 1A Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenschäd. 1
Gefahrenhinweise
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Verursacht schwere Augenschäden. Die Einstufung wurde nach dem Berechnungsverfahren der VO (EG) 1272/2008 vorgenommen. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
2.2. Kennzeichnungselemente
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Kieselsäure, Kaliumsalz (Molverhältnis K2O SiO2 = 1 <= 1.6) Kaliumhydroxid (vgl. Ätzkali)
Sicherheitshinweise
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen oder duschen. P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäss REACH, Anhang XIII.