Relamousse Calcide

vanBaerle Hygiene AG

Überarbeitet am : 2019-08-12

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GHS05
Gesundheitsrisikobewertung 2
Sicherheitsrisikobewertung 1
Umweltrisikobewertung 3

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

231-633-2/7664-38-2

Name der Chemikalie

phosphoric acid

Konzentration

25-<50%

Aufgeführt in

EC/CAS

263-016-9/2809-21-4

Name der Chemikalie

(1-Hydroxyethylidene-diphosphonic acid) and its salts

Konzentration

1-<5%

EC/CAS

220-552-8

Name der Chemikalie

(1-Hydroxyethylidene-diphosphonic acid) and its salts

Konzentration

1-<5%

Allgemeine Information

Überarbeitet am

2019-08-12

Produktidentifikator

Relamousse Calcide

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

Gewerbliche Verwendung von Reinigungsmitteln (Schaumreiniger)

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

GHS05 T031

Unternehmensinformationen

Unternehmen

vanBaerle Hygiene AG

E-Mail-Addresse

vanbaerle@vanbaerle.com

GHS-Informationen

Signalwort

Gefahr

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H314, H412

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H314

Causes severe skin burns and eye damage

Abschnitt 2

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Gefahrenkategorien

Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Hautätz. 1 Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenschäd. 1 Gewässergefährdend: Aqu. chron. 3

Gefahrenhinweise

Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Verursacht schwere Augenschäden. Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Die Einstufung wurde nach dem Berechnungsverfahren der VO (EG) 1272/2008 vorgenommen. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

2.2. Kennzeichnungselemente

Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung

Phosphorsäure ... % Kokosalkyl-N,N-dimethylamin-N-oxid 1-Hydroxyethan-1,1-diphosphonsäure Cocamidopropylbetain

Sicherheitshinweise

P260 Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen oder duschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.

2.3 Sonstige Gefahren

Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäss REACH, Anhang XIII.

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