Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2017-01-01
Produktidentifikator
Essigsäure 80%
CAS-Nr.
64-19-7
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Gewerbliche Verwendung von Wäschewaschmitteln (Neutralisationsmittel)
NOTRUFNUMMERN:
Schweizerisches Toxikologisches Informationszentrum 145 (international 0041 44 251 51 51
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
vanBaerle Hygiene AG
E-Mail-Addresse
vanbaerle@vanbaerle.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226, H312, H314
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrenkategorien
Entzündbare Flüssigkeiten: Entz. Fl. 3 Akute Toxizität: Akut Tox. 4 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Hautätz. 1B Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenschäd. 1
Gefahrenhinweise
Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Verursacht schwere Augenschäden. Die Einstufung wurde nach dem Berechnungsverfahren der VO (EG) 1272/2008 vorgenommen. H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H312 Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
2.2. Kennzeichnungselemente
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Sicherheitshinweise
P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen oder duschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P321 Besondere Behandlung (siehe auf diesem Kennzeichnungsetikett). P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Inhalt/Behälter zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäss REACH, Anhang XIII.