Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
1310-73-2
Name der Chemikalie
sodium hydroxide
Konzentration
N/A
EC/CAS
215-185-5
Name der Chemikalie
Potassium or sodium hydroxide (20)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-02-13
Produktidentifikator
Classic Carpet Cleaner
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Für die Allgemeinheit bestimmt
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
+44(0)1323 287980
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
ValetPRO Limited
E-Mail-Addresse
sds@valetpro.global
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Gemische/Stoffe SDB EU 2015 Gemäß Vorschrift (EU) 2015/830 (Anhang II der REACH-Verordnung) Verätzung/Reizung der Haut, Kategorie 1 H314 Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Kategorie 1 H318
Gefahrenhinweise
Siehe Abschnitt 16 : H314 - Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Verursacht schwere Augenschäden.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]Zusätzliche KennzeichnungZusätzlich anzugebende Einstufung(en)
Gefahrenpiktogramme
GHS05
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Natriumhydroxid; Ätznatron; Natronlauge
Sicherheitshinweise
P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P280 - Schutzkleidung, Augenschutz, Gesichtsschutz tragen. P301+P330+P331+P310 - BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Sofort Arzt anrufen. P501 - Inhalt und Behälter einer zugelassenen Firma für die Aufbereitung gefährlicher Abfälle oder in einer autorisierten Sammelstelle für gefährliche Abfälle, mit Ausnahme von leeren und gereinigten Behältern, die wie normaler Abfall entsorgt werden können, zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
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