Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-158-0/7440-48-4
Name der Chemikalie
Cobalt, Metall (2020/217)
Konzentration
82-88%
EC/CAS
231-151-2/7440-42-8
Name der Chemikalie
Boron
Konzentration
<4%
EC/CAS
231-111-4/7440-02-0
Name der Chemikalie
Nickel
Konzentration
-<0,2
Allgemeine Information
Version
3 (ersetzt Version 2
Überarbeitet am
2024-09-03
Produktidentifikator
VITROVAC
REACH-Registrierungsnummer
1907/2006
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Halbzeuge / Formteile
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
VACUUMSCHMELZE GmbH & Co. KG
E-Mail-Addresse
datasheet@vacuumschmelze.com
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H317, H334, H341, H350, H360F, H413
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H317
May cause an allergic skin reaction
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung (des Stoffs oder Gemischs)
Gefahrenhinweise
Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Kann vermutlich genetische Defekte verursachen. Kann Krebs erzeugen. Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung. (Fortsetzung auf Seite 2) D ® (Fortsetzung von Seite 1)
Sicherheitshinweise
Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz/ Gehörschutz tragen. [Bei unzureichender Belüftung] Atemschutz tragen. Bei Symptomen der Atemwege: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. Unter Verschluss aufbewahren. Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften.
2.3 Sonstige Gefahren
Unfallgefahr! Beim Umgang mit den Bändern stets Schutzkleidung, Schutzbrille und Schutzhandschuhe tragen. - Die Bänder haben scharfe Kanten. Es besteht die Gefahr von (schweren) Schnittverletzungen. - Bei stärkerem Umbiegen der Bänder können diese splittern und (schwere) Schnittverletzungen verursachen.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar *
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung): Entfällt. Für Erzeugnisse besteht gemäß CLP-Verordnung keine Einstufungspflicht.