Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-151-2/7440-42-8
Name der Chemikalie
Boron
Konzentration
<2%
EC/CAS
231-159-6/7440-50-8
Name der Chemikalie
Copper
Konzentration
<2%
EC/CAS
231-158-0/7440-48-4
Name der Chemikalie
Cobalt, Metall (2020/217)
Konzentration
<0,8
EC/CAS
231-111-4/7440-02-0
Name der Chemikalie
Nickel
Konzentration
<0,12
Allgemeine Information
Version
5
Überarbeitet am
2024-09-26
Produktidentifikator
VITROPERM
REACH-Registrierungsnummer
1907/2006
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Halbzeuge / Formteile
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
VACUUMSCHMELZE GmbH & Co. KG
E-Mail-Addresse
datasheet@vacuumschmelze.com
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H350, H360F
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H350
May cause cancer
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung (des Stoffs oder Gemischs)
Gefahrenhinweise
Kann Krebs erzeugen. Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
Sicherheitshinweise
Staub nicht einatmen. Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz/ Gehörschutz tragen. (Fortsetzung auf Seite 2) D ® (Fortsetzung von Seite 1) BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Unter Verschluss aufbewahren. Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften.
Weitere Informationen
Enthält Cobalt, Nickel. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
2.3 Sonstige Gefahren
Unfallgefahr! Beim Umgang mit den Bändern stets Schutzkleidung, Schutzbrille und Schutzhandschuhe tragen. - Die Bänder haben scharfe Kanten. Es besteht die Gefahr von (schweren) Schnittverletzungen. - Bei stärkerem Umbiegen der Bänder können diese splittern und (schwere) Schnittverletzungen verursachen.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar *
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung): Entfällt. Für Erzeugnisse besteht gemäß CLP-Verordnung keine Einstufungspflicht.