Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
7647-01-0
Name der Chemikalie
Hydrochloric acid
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2017-03-15
Produktidentifikator
UrinEx
CAS-Nr.
7647-01-0
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Saurer Sanitärgrundreiniger
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Es liegen keine Informationen vor
NOTRUFNUMMERN:
Giftnotruf außerhalb der Bürozeiten: +49(0)160-92250872
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Uwe Kalke
E-Mail-Addresse
info@kalke.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H290, H314, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H290
May be corrosive to metals
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrenkategorien
Korrosiv gegenüber Metallen: Met. korr. 1 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Hautätz. 1A Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): STOT einm. 3
Gefahrenhinweise
Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Kann die Atemwege reizen. Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 nach GHS: H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H335 Kann die Atemwege reizen. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
2.2. Kennzeichnungselemente
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Salzsäure
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P280 Schutzhandschuhe/Augenschutz tragen. P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
Die Einstufung als ätzend erfolgt aufgrund des extremen pH Werts.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII. Kann die Atemwege reizen. Für ausreichende Lüftung sorgen.