Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
220-120-9/2634-33-5
Name der Chemikalie
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-one
Konzentration
<0,1
Allgemeine Information
Version
3.1
Überarbeitet am
2025-05-06
Produktidentifikator
Azoxystrobin(250) SC
Produktidentifikator
Azoxystrobin(250) SC
A. Handelsname:
Chamane
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Gewerbliche Nutzung Spezifikation für den industriellen/professionellen Pflanzenschutzmittel Gebrauch
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine bekannten Hinweise gegen die Verwendung
NOTRUFNUMMERN:
+44 1865 407333, +44(0)1235 239670, +49 89 220 61012, +49 (0) 30 30686 700, +44 1235 239670
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
UPL Deutschland GmbH
E-Mail-Addresse
EUR-SDS.info@upl-ltd.com
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H410
Very toxic to aquatic life with long lasting effects
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS09
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen. P501 - Inhalt/Behälter einer Sammelstelle für gefährliche oder spezielle Abfälle, in Übereinstimmung mit lokalen, regionalen, nationalen und/oder internationalen Vorschriften zuführen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
EUH208 - Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
2.3 Sonstige Gefahren
Enthält keine PBT und/oder vPvB-Stoffe ≥ 0,1%, bewertet gemäß REACH Anhang XIII Das Gemisch enthält keine Stoffe mit endokrinschädlichen Eigenschaften (gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 oder Verordnung 2017/2100 oder Verordnung 2018/605) in einer Konzentration von ≥ 0,1 %
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 1 H410 Volltext der H- und EUH-Erklärungen: siehe Abschnitt 16 Schädliche physikalisch-chemische, gesundheitliche und Umwelt-Wirkungen Keine weiteren Informationen verfügbar