Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-07-09
Produktidentifikator
DHBP-80-WO
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Polymerisationsinitiatoren
NOTRUFNUMMERN:
+49 / 89 / 74422 – 0 (24 h
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
United Initiators GmbH
E-Mail-Addresse
contact@united-in.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H242, H304, H315
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H242
Heating may cause a fire
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Organische Peroxide, Typ D H242: Erwärmung kann Brand verursachen. Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2 H315: Verursacht Hautreizungen. Aspirationsgefahr, Kategorie 1 H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
2.2. Kennzeichnungselemente
VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H242 Erwärmung kann Brand verursachen. H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwe- ge tödlich sein. H315 Verursacht Hautreizungen.
Verhütung
P220 Von Kleidung/ starken Säuren, Basen, Schwermetall- salzen und reduzierenden Substanzen /brennbaren Materialien fernhalten/entfernt aufbewahren. P233 Behälter dicht verschlossen halten. P235 Kühl halten. P262 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
Antwort
P301 + P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P331 KEIN Erbrechen herbeiführen. P333 + P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. P362 + P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P370 + P378 Bei Brand: Sprühwasser, alkoholbeständigen Schaum, Löschpulver oder Kohlendioxid zum Löschen ver- wenden.
Entsorgung
P501
Enthält
Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungs- anlage zuführen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Weisses Mineralöl (Erdöl) (CAS-Nr. 8042-47-5)
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder hö- her, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.