Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2017-04-10
Produktidentifikator
Omo Active Clean
CAS-Nr.
56-81-5
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Industrielle Verwendungen Verbraucherverwendungen Gewerbliche Verwendungen
NOTRUFNUMMERN:
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 2015/830
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Unilever Schweiz GmbH
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H319, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
Produkt definition
Gemisch
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Eye Dam./Irrit. 2 H319 Skin Corr./Irrit. 2 H315 Aquatic Chronic 3 H412 Das Produkt ist als gefährlich eingestuft gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 und deren Änderungen.
Inhaltsstoff(e) mit unbekannter akuter Toxizität
Prozentwert der Bestandteile im Gemisch mit unbekannter Toxizität: 0 % Inhaltsstoffe mit nicht bekannter Prozentwert der Bestandteile im Gemisch mit unbekannter Ökotoxizität Gefährdung für die aquatische Umwelt: 0 %
Andere physikalisch-chemische Gefahren
Nicht anwendbar.
Gesundheitsrisiken
Sehr giftig beim Verschlucken. Gefahr ernster Augenschäden.
Umweltgefahren
Nicht anwendbar. Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen R- und H-Sätze. Siehe Abschnitt 11 für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenreizung. Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
Allgemein P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Verhütung
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Antwort
P302 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: P352 Mit viel Wasser/waschen. P305 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: P351 Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. P338 Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P337 + P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P332 + P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Lagerung
Nicht anwendbar.
Entsorgung
Behälter nur völlig restentleert der Wertstoffsammlung zuführen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Nicht anwendbar.
Ergänzende Gefahrenhinweise
Nicht anwendbar.
Anhang XVII – Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse
Nicht anwendbar.
Spezielle Verpackungsanforderungen
Mit kindergesicherten Nicht anwendbar. Verschlüssen auszustattende Behälter
Tastbarer Warnhinweis
Nicht anwendbar.
2.3 Sonstige Gefahren
Stoff erfüllt die Kriterien für Nicht anwendbar. PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII Stoff erfüllt die Kriterien für Nicht anwendbar. vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
Andere Gefahren
Keine bekannt.