Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
2634-33-5
Name der Chemikalie
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-one
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-02-19
Produktidentifikator
DAY2 Feines
CAS-Nr.
2634-33-5
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Verbraucherverwendungen
NOTRUFNUMMERN:
Nationale Beratungsstelle/Giftzentrum
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Unilever Austria GmbH
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H229
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H229
Pressurized container: may burst if heated
Abschnitt 2
Produkt definition
Gemisch
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Aerosol 3 H229 Das Produkt ist als gefährlich eingestuft gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 und deren Änderungen.
Inhaltsstoff(e) mit unbekannter akuter Toxizität
Prozentwert der Bestandteile im Gemisch mit unbekannter Toxizität: 0 % Inhaltsstoffe mit nicht bekannter Prozentwert der Bestandteile im Gemisch mit unbekannter Ökotoxizität Gefährdung für die aquatische Umwelt: 0 % Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen H-Sätze. Siehe Abschnitt 11 für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.
Signalwort
Kein Signalwort.
Gefahrenhinweise
Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.
Sicherheitshinweise
Allgemein P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Verhütung
P251 Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. P210 Von Hitze, Funken, offenen Flammem und heißen Oberflächen fernhalten. - Rauchen verboten.
Antwort
Nicht anwendbar.
Lagerung
P410 Vor Sonnenbestrahlung schützen. P412 Nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen.
Entsorgung
Nicht anwendbar.
Ergänzende Gefahrenhinweise
Enthält Benzisothiazolinone, Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Anhang XVII – Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse
Nicht anwendbar.
Spezielle Verpackungsanforderungen
Mit kindergesicherten Nicht anwendbar. Verschlüssen auszustattende Behälter
Tastbarer Warnhinweis
Nicht anwendbar.
2.3 Sonstige Gefahren
Stoff erfüllt die Kriterien für Nicht anwendbar. PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII Stoff erfüllt die Kriterien für Nicht anwendbar. vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
Andere Gefahren
Keine bekannt.