Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-03-30
Produktidentifikator
Sauerstoffbleiche
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Waschkraftverstärker für Weißwäsche und farbechte Buntwäsche
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Uni Sapon GmbH
E-Mail-Addresse
office@uni-sapon.com, marion@uni-sapon.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H272, H302, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H272
May intensify fire; oxidiser
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Ox. Sol. 3 H272 Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. Acute Tox. 4 H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS03 GHS05 GHS07
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Dinatriumcarbonat, Verbindung mit Hydrogen-peroxid (2:3), gecoatet
Gefahrenhinweise
H272 Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H318 Verursacht schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P280 Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P301+P312 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P330 Mund ausspülen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften.
PBT
Anorganisches Produkt. Für anorganische Stoffe sind die Kriterien der PBT Beurteilung gem. REACH nicht anwendbar.
vPvB
Anorganisches Produkt. Für anorganische Stoffe sind die Kriterien der vPvB Beurteilung gem. REACH nicht anwendbar.