Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
203-473-3/107-21-1
Name der Chemikalie
Ethane-1,2-diol
Konzentration
>60
EC/CAS
205-743-6/149-57-5
Name der Chemikalie
2-ethylhexanoic acid
Konzentration
<2
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-01-16
Produktidentifikator
UNEX Antifreeze G12+
Produktidentifikator
UNEX Antifreeze G12+
A. Handelsname:
UNEX Handels GmbH
Stoffname
Gemisch
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Das Produkt darf nicht anders verwendet werden, als im Absatz 1 aufgeführt
Herstellername
UNEX Handels GmbH
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
UNEX Handels GmbH
E-Mail-Addresse
office@unex.co.at
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H373
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung des Gemischs gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Gemisch ist als gefährlich eingestuft. Acute Tox. 4, H302 STOT RE 2, H373 Der volle Text aller Einstufungen und H-Sätze ist in Kapitel 16 enthalten. Die wichtigsten schädlichen physikalisch-chemischen Wirkungen Nicht bekannt. Die wichtigsten schädlichen Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
Signalwort
Achtung
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Ethandiol
Gefahrenhinweise
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. 1.0
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P264 Nach Gebrauch ruce gründlich waschen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P301+P312 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P501 Inhalt/Behälter gemäß lokalen Vorschriften zuführen. Anforderungen an kindergesicherte Verschlüsse und tastbare Gefahrenhinweise Verpackung muss mit einem tastbaren Gefahrenhinweis versehen sein.
2.3 Sonstige Gefahren
Stoff erfüllt nicht die Kriterien für PBT oder vPvB gemäß Anhang XIII der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.