Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
233-139-2/10043-35-3
Name der Chemikalie
Borsäure Borsäure
Konzentration
<=20
EC/CAS
12179-04-3
Name der Chemikalie
Disodium tetraborate pentahydrate
Konzentration
<=5,5
EC/CAS
215-181-3/1310-58-3
Name der Chemikalie
potassium hydroxide
Konzentration
<=1
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2016-12-24
Produktidentifikator
BrazeTec t
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
brazing
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Umicore AG & Co. KG
E-Mail-Addresse
info.ipds@umicore.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H360
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H360
May damage fertility or the unborn child
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Reproduktionstoxizität, Kategorie 1B H360: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen.
2.2. Kennzeichnungselemente
VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H360 Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen.
Verhütung
P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und ver- stehen. P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
Antwort
P308 + P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Lagerung
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
Entsorgung
P501
Enthält
Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungs- anlage zuführen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Borsäure
Weitere Informationen
Die nachfolgende Prozentzahl der Mischung besteht aus Inhaltsstoff(en) mit einer unbekannten akuten Hauttoxizität: 25,5 % Die nachfolgende Prozentzahl der Mischung besteht aus Inhaltsstoff(en) mit einer unbekannten Inhalationstoxizität: 25,5 % Folgender Prozentsatz des Gemischs besteht aus einem Bestandteil/ aus Bestandteilen mit un- bekannten Risiken für Gewässer: 21 %
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder hö- her, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.