Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
200-578-6/64-17-5
Name der Chemikalie
Ethanol
Konzentration
<40
EC/CAS
212-782-2/868-77-9
Name der Chemikalie
2-hydroxyethyl methacrylate
Konzentration
<20
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2006-11-17
Produktidentifikator
Peak SE Primer, Teil 1 von 2
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Professionelles zahnmedizinisches Ätzmittel
Herstellername
EG-Verantwortlicher
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0) 2203-35-92-0
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Ultradent Products, Inc
E-Mail-Addresse
infoDE@ultradent.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H225, H315, H317, H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H225
Highly Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) 2.1. Einstufung der Substanz oder der Mixtur
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Die Mixtur wurde auf körperliche, gesundheitliche und Umweltgefahren bewertet und/oder getestet und es gilt die folgende Einstufung. Gesundheit : Augenreizung, Kategorie 2 Hautreizung, Kategorie 2 Hautsensibilisierung, Kategorie 1 Akute Toxizität (Dermal), Kategorie 3 Physikalisch : Entzündliche Flüssigkeiten, Kategorie 2 ]
Gefahrenpiktogramme
Flamme Ausrufezeichen
Signalwort
GEFAHR
Gefahrenhinweise
H225: Leicht entzündliche Flüssigkeit und Dampf. H315: Verursacht Hautreizung. H317: Kann eine allergische Hautreaktion verursachen. H319: Verursacht schwere Augenreizung. Angaben zu Vorsichtsmaßnahmen Vorbeugungsmaßnahmen : P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
Antwort
P305: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: P351: Vorsichtig mehrere Minuten lang mit Wasser ausspülen. P337+P313 Wenn Augenreizung andauert Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe anfordern. P302+P352 BEI KONTAKT MIT DER HAUT Mit reichlich Seife und Wasser abwaschen P332+P313 Wenn eine Hautreizung auftritt Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe anfordern.
Lagerung
P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Entsorgung
P501: Entsorgung in Übereinstimmung mit staatlichen Verordnungen. (EG 1975L0442- 21.11.2003)
2.3 Sonstige Gefahren
Schlussfolgerung: Die Substanz erfüllt nicht die PBT- und vPvB-Kriterien für die Screening-Bewertung. Es gibt es keine Hinweise auf P- oder B-Eigenschaften.