RAPTOR ACID ETCH PRIMER AEROSOL

U-POL Limited

Überarbeitet am : 2015-03-26

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GHS02 GHS05 GHS07 GHS08
Gesundheitsrisikobewertung 4
Sicherheitsrisikobewertung 4
Umweltrisikobewertung 3

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

215-535-7/1330-20-7

Name der Chemikalie

Xylene

Konzentration

10 - 20

Aufgeführt in

EC/CAS

200-751-6/71-36-3

Name der Chemikalie

1-butanol

Konzentration

10 - 20

Aufgeführt in

EC/CAS

236-675-5/13463-67-7

Name der Chemikalie

Reaction mass of titanium dioxide and silver chloride

Konzentration

3 - 5

EC/CAS

202-849-4/100-41-4

Name der Chemikalie

Ethylbenzene

Konzentration

3 - 5

Aufgeführt in

EC/CAS

231-944-3/7779-90-0

Name der Chemikalie

Trizinc bis(orthophosphate)

Konzentration

1 - 2,5

Aufgeführt in

Allgemeine Information

Überarbeitet am

2015-03-26

Produktidentifikator

RAPTOR ACID ETCH PRIMER AEROSOL

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

Industrielle Verwendung,Gewerbliche Nutzung

1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird

Keine weiteren Informationen verfügbar

Herstellername

U-POL Limited

NOTRUFNUMMERN:

Stubenring 6

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

GHS02 GHS05 GHS07 GHS08 M004 T021

Unternehmensinformationen

Unternehmen

U-POL Limited

E-Mail-Addresse

technicalsupport@u-pol.com

GHS-Informationen

Signalwort

Gefahr

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H222, H229, H315, H318, H335, H373, H412

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H222

Extremely flammable aerosol

Abschnitt 2

CLP-KLASSIFIZIERUNG

Aerosol, Kategorie 1 H222;H229 Verätzung/Reizung der Haut, Kategorie 2 H315 Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Kategorie 1 H318 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Kategorie 3, H335 Atemwegsreizung Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition), Kategorie 2 H373 Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 3 H412

Gefahrenhinweise

Siehe Abschnitt 16 : H222 - Extrem entzündbares Aerosol. H229 - Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten. H315 - Verursacht Hautreizungen. H318 - Verursacht schwere Augenschäden. H335 - Kann die Atemwege reizen. H373 - Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. H412 - Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt

Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten. Extrem entzündbares Aerosol. Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenschäden. Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

2.2. Kennzeichnungselemente

Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]

Gefahrenpiktogramme

GHS02 GHS05 GHS07 GHS08

Signalwort

Gefahr

Enthält

Xylol; 1-Butanol

Sicherheitshinweise

P210 - Von Hitze, heißen Oberflächen, offenen Flammen, Funken fernhalten. Nicht rauchen. P211 - Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. P251 - Behälter steht unter Druck: Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach der Verwendung. P261 - Einatmen von Dampf, Aerosol, Rauch vermeiden. P280 - Augenschutz, Schutzkleidung, Schutzhandschuhe tragen. P305+P351+P338+P310 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Sofort Arzt anrufen. P410+P412 - Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen. P501 - Inhalt und Behälter einer Sammelstelle für gefährliche oder spezielle Abfälle, in Übereinstimmung mit lokalen, regionalen, nationalen und/oder internationalen Vorschriften zuführen.

Ergänzende Gefahrenhinweise

EUH211 - Achtung! Beim Sprühen können gefährliche lungengängige Tröpfchen entstehen. Aerosol oder Nebel nicht einatmen. Unbekannter akuter Toxizität (CLP) - SDB : 2,55% des Gemisches bestehen aus einem oder mehreren Bestandteil/en unbekannter akuter Toxizität (Oral) 2,55% des Gemisches bestehen aus einem oder mehreren Bestandteil/en unbekannter akuter Toxizität (Dermal) 10,43% des Gemisches bestehen aus einem oder mehreren Bestandteil/en unbekannter akuter Toxizität (Einatmen (Dämpfe))

2.3 Sonstige Gefahren

Komponente Dimethylether (115-10-6) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Xylol (1330-20-7) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. 1-Butanol (71-36-3) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. 1-Methoxy-2-propanol (107-98-2) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Titandioxid; [in Pulverform mit mindestens 1 % Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Partikel mit aerodynamischem Durchmesser ≤ 10 Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. μm] (13463-67-7) Ethylbenzol (100-41-4) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Trizinkbis(orthophosphat) (7779-90-0) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. 2-Methyl-1-propanol; Isobutanol; Isobutylalkohol; 2- Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Methylpropanol-1 (78-83-1) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.

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