Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
220-120-9/2634-33-5
Name der Chemikalie
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-one
Konzentration
<0,1
EC/CAS
209-136-7/556-67-2
Name der Chemikalie
D4
Konzentration
<0,1
Allgemeine Information
Version
1.0
Überarbeitet am
2023-10-16
Produktidentifikator
INSIDE & OUT PLASTIC SHINE
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Für die Allgemeinheit bestimmt
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
EU & GB +44 (0) 845 600 3663
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Turtle Wax EU Limited
E-Mail-Addresse
MSDS@turtlewax.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H319, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H319
Causes serious eye irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung
Gefahrenpiktogramme
GHS07
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H319 - Verursacht schwere Augenreizung. H412 - Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P264 - Nach Gebrauch die Hände gründlich waschen. P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 - Augenschutz tragen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P337+P313 - Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P501 - Inhalt / Behälter gemäß den örtlichen behördlichen / nationalen Vorschriften entsorgen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
EUH208 - Enthält BENZISOTHIAZOLINONE. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Kindergesicherter Verschluss : Nicht anwendbar Tastbarer Gefahrenhinweis : Nicht anwendbar
Andere Gefahren
Unter normalen Umständen keine. Enthält keine PBT/vPvB-Stoffe ≥ 0,1%, bewertet gemäß REACH Anhang XIII Komponente Octamethylcyclotetrasiloxan; [D4] (556-67-2) Dieser Stoff erfüllt die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII Dieser Stoff erfüllt die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII Das Gemisch enthält keine Stoffe, die aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten sind, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten-Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass es keine Stoffe mit endokrin wirkenden Eigenschaften in einer Konzentration von mindestens 0,1 % aufweist. Komponente Octamethylcyclotetrasiloxan; [D4](556-67-2) Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist.