Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
919-857-5/64742-48-9
Name der Chemikalie
Naphtha (petroleum), hydrotreated heavy
Konzentration
70 - 80
EC/CAS
200-659-6/67-56-1
Name der Chemikalie
Methanol
Konzentration
<0,1
Allgemeine Information
Version
2.0
Überarbeitet am
2022-01-28
Produktidentifikator
WET N BLACK
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Für die Allgemeinheit bestimmt
NOTRUFNUMMERN:
+44 (0) 845 600 3663, +49 (0) 30 19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Turtle Wax EU B.V
E-Mail-Addresse
MSDS@turtlewax.com
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226, H336
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung
Gefahrenpiktogramme
GHS02 GHS07
Signalwort
Achtung
Enthält
Kohlenwasserstoffe, c9-c11, n-alkane, isoalkane, cyclics, <2% aromaten
Gefahrenhinweise
H226 - Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H336 - Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Sicherheitshinweise
P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210 - Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P261 - Einatmen von Dampf, Rauch, Nebel, Aerosol vermeiden. P271 - Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P304+P340 - BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P405 - Unter Verschluss aufbewahren. P501 - Inhalt / Behälter gemäß den örtlichen behördlichen / nationalen Vorschriften entsorgen. Kindergesicherter Verschluss : Nicht anwendbar Tastbarer Gefahrenhinweis : Nicht anwendbar
Andere Gefahren
Verschütten kann zu Rutschgefahr führen. Enthält keine PBT und/oder vPvB-Stoffe ≥ 0,1%, bewertet gemäß REACH Anhang XIII Das Gemisch enthält keine Stoffe mit endokrinschädlichen Eigenschaften (gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 oder Verordnung 2017/2100 oder Verordnung 2018/605) in einer Konzentration von ≥ 0,1 %