Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
618-498-9/9016-87-9
Name der Chemikalie
4,4'-Methylendiphenyldiisocyanat tech. (Polymeres) MDI, pMDI (in Form atembarer Aerosole, A-Fraktion)
Konzentration
<10
EC/CAS
202-966-0/101-68-8
Name der Chemikalie
4,4’-Methylenediphenyl diisocyanate
Konzentration
< 10
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2021-11-08
Produktidentifikator
SOLID SEAL B-Komponente
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine Daten verfügbar
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
TPH Bausysteme GmbH
E-Mail-Addresse
info@tph-bausysteme.com, sdb-info@tph-bausysteme.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H317, H319, H332, H334, H335, H351, H373
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]:]] Gefahrenklassen und Gefahren-
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
kategorien verfahren Ätz-/Reizwirkung auf die Haut H315: Verursacht Hautreizungen. Berechnungs- (Skin Irrit. 2) methode. Sensibilisierung der Atemwege/Haut H317: Kann allergische Hautreaktionen Berechnungs- (Skin Sens. 1) verursachen. methode. Schwere Augenschädigung/-reizung H319: Verursacht schwere Augenreizung. Berechnungs- (Eye Irrit. 2) methode. Akute Toxizität (inhalativ) H332: Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Berechnungs- (Acute Tox. 4) methode. Sensibilisierung der Atemwege/Haut H334: Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Berechnungs- (Resp. Sens. 1) Symptome oder Atembeschwerden verursachen. methode. Spezifische Zielorgan-Toxizität bei H335: Kann die Atemwege reizen. Berechnungs- einmaliger Exposition (STOT SE 3) methode. Karzinogenität (Carc. 2) H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen. (...) Berechnungs- methode. Spezifische Zielorgan-Toxizität bei H373: Kann die Organe schädigen bei längerer Berechnungs- wiederholter Exposition (STOT RE 2) oder wiederholter Exposition. (...) methode.
Weitere Informationen
Das Gemisch ist als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP].
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Gefahrenpiktogramme
GHS07 GHS08 Ausrufezeichen Gesundheitsgefahr
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Diphenylmethandiisocyanat, Isomere und Homologe; Reaktionsmasse von 4,4'- methylendiphenyldiisocyanat und O-(p-isocyanatbenzyl)phenylisocyanat; 4,4'- Methylendiphenyldiisocyanat
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. H335 Kann die Atemwege reizen. H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. (...) H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. (...) Ergänzende Gefahrenmerkmale EUH208
Enthält
Reaktionsmasse von 4,4'-methylendiphenyldiisocyanat und O- (p-isocyanatbenzyl)phenylisocyanat, 4,4'-Methylendiphenyldiisocyanat, Diphenylmethandiisocyanat, Isomere und Homologe. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Verhütung
P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P284 [Bei unzureichender Belüftung] Atemschutz tragen.
Antwort
P302 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P304 + P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P305 + P351 + BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. P338 Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
2.3 Sonstige Gefahren
Keine Daten verfügbar