Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-595-7/7647-01-0
Name der Chemikalie
Hydrochloric acid
Konzentration
5%
EC/CAS
231-589-4/7791-13-1
Name der Chemikalie
Cobalt (II) chloride, hexahydrate
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-06-27
Produktidentifikator
Reference Standard Pt-Co 500 / Platinum Cobalt 500
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
gefärbter Flüssigstandard für Kalibrierzwecke
Hersteller / Lieferant
Tintometer GmbH
NOTRUFNUMMERN:
Beratung in Deutsch und Englisch
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Tintometer GmbH
E-Mail-Addresse
verkauf@tintometer.de, verkauf@aqualytic.de, SDS@tintometer.com, sds@tintometer.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H290, H350i
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H290
May be corrosive to metals
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
d ~ GHS08 Gesundheitsgefahr Carc. 1B H350i Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. d ~ GHS05 Ätzwirkung Met. Corr.1 H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008: Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
d ~ d ~ GHS05 GHS08
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Cobaltdichlorid Hexahydrat
Gefahrenhinweise
H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H350i Kann bei Einatmen Krebs erzeugen.
Sicherheitshinweise
P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz tragen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen. P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P390 Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden. P405 Unter Verschluss aufbewahren.
Weitere Informationen
EUH208 Enthält Dikaliumhexachloroplatinat. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Nur für gewerbliche Anwender.
2.3 Sonstige Gefahren
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Das Gemisch enthält keine Stoffe, die gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) beurteilt werden.