Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-06-27
Produktidentifikator
Phenole No.2
CAS-Nr.
7727-54-0
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Reagenz zur Wasseranalyse
Hersteller / Lieferant
Tintometer GmbH
NOTRUFNUMMERN:
Beratung in Deutsch und Englisch
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Tintometer GmbH
E-Mail-Addresse
verkauf@tintometer.de, verkauf@aqualytic.de, SDS@tintometer.com, sds@tintometer.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H317, H319, H334
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
d ~ GHS08 Gesundheitsgefahr Resp. Sens. 1 H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. d ~ GHS07 Skin Irrit. 2 H315 Verursacht Hautreizungen. Eye Irrit. 2 H319 Verursacht schwere Augenreizung. Skin Sens. 1 H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008: Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
d ~ GHS08
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Diammoniumperoxodisulfat
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Sicherheitshinweise
P261 Einatmen von Staub vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz tragen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P342+P311 Bei Symptomen der Atemwege: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
2.3 Sonstige Gefahren
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Das Gemisch enthält keine Stoffe, die gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) beurteilt werden. *