Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
10043-35-3
Name der Chemikalie
Borsäure Borsäure
Konzentration
N/A
EC/CAS
233-139-2
Name der Chemikalie
Borsäure Borsäure
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-06-27
Produktidentifikator
MPS-OUT Photometer
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Reagenz zur Wasseranalyse
Hersteller / Lieferant
Tintometer GmbH
NOTRUFNUMMERN:
Beratung in Deutsch und Englisch
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Tintometer GmbH
E-Mail-Addresse
verkauf@tintometer.de, verkauf@aqualytic.de, SDS@tintometer.com, sds@tintometer.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H360FD
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H360FD
May damage fertility; May damage the unborn child
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
d ~ GHS08 Gesundheitsgefahr Repr. 1B H360FD Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008: Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
d ~ GHS08
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Borsäure
Gefahrenhinweise
H360FD Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
Sicherheitshinweise
P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz tragen. P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Entsorgung des Inhalts/des Behälters gemäß den örtlichen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften.
Weitere Informationen
Nur für gewerbliche Anwender.
2.3 Sonstige Gefahren
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Das Gemisch enthält keine Stoffe, die gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) beurteilt werden.