Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
235-186-4/12125-02-9
Name der Chemikalie
Ammonium chloride
Konzentration
30-40%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-04-29
Produktidentifikator
Iron HR
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Reagenz zur Wasseranalyse
Hersteller / Lieferant
Tintometer GmbH
NOTRUFNUMMERN:
Beratung in Deutsch und Englisch
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Tintometer GmbH
E-Mail-Addresse
verkauf@tintometer.de, verkauf@aqualytic.de, SDS@tintometer.com, sds@tintometer.de
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H317, H319, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
d ~ GHS07 Acute Tox. 4 H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Eye Irrit. 2 H319 Verursacht schwere Augenreizung. Skin Sens. 1 H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. STOT SE 3 H335 Kann die Atemwege reizen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008: Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet. (Fortsetzung von Seite 1)
Gefahrenpiktogramme
d ~ GHS07
Signalwort
Achtung
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Ammoniumchlorid Calciumthioglycolat-Trihydrat
Gefahrenhinweise
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H335 Kann die Atemwege reizen.
Sicherheitshinweise
P261 Einatmen von Staub vermeiden. P280 Schutzhandschuhe / Augenschutz tragen. P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
2.3 Sonstige Gefahren
CAS 65208-41-5 Gefahr der Hautresorption
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Das Gemisch enthält keine Stoffe, die gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) beurteilt werden.