Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
215-183-4/1310-65-2
Name der Chemikalie
Lithium hydroxide
Konzentration
20%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-05-08
Produktidentifikator
Cal-Test
CAS-Nr.
1310-65-2
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Reagenz zur Wasseranalyse
Hersteller / Lieferant
Tintometer GmbH
NOTRUFNUMMERN:
Beratung in Deutsch und Englisch
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Tintometer GmbH
E-Mail-Addresse
verkauf@tintometer.de, verkauf@aqualytic.de, SDS@tintometer.com, sds@tintometer.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H314, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
d ~ GHS05 Ätzwirkung Skin Corr. 1A H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden. d ~ GHS07 Acute Tox. 4 H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008: Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet. (Fortsetzung von Seite 1)
Gefahrenpiktogramme
d ~ d ~ GHS05 GHS07
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Lithiumhydroxid
Gefahrenhinweise
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz tragen. P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen oder duschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P363 Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.
2.3 Sonstige Gefahren
Verätzungen müssen sofort behandelt werden, da sonst schwer heilende Wunden entstehen
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Das Gemisch enthält keine Stoffe, die gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) beurteilt werden.