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TIMAC Agro Deutschland GmbH

Überarbeitet am : 2012-12-11

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GHS05
Gesundheitsrisikobewertung 3
Sicherheitsrisikobewertung 1
Umweltrisikobewertung 3

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

1314-13-2

Name der Chemikalie

Zinc oxide; C.I. 77947

Konzentration

N/A

EC/CAS

215-222-5

Name der Chemikalie

Zinc oxide (2)

Konzentration

N/A

Allgemeine Information

Überarbeitet am

2012-12-11

Produktidentifikator

PHYSIOSTART

CAS-Nr.

1314-13-2

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

Gewerbliche Nutzung

1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird

Keine weiteren Informationen verfügbar

Herstellername

TIMAC Agro Deutschland GmbH

NOTRUFNUMMERN:

Land

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

GHS05 M004 M009 M017

Unternehmensinformationen

Unternehmen

TIMAC Agro Deutschland GmbH

E-Mail-Addresse

info-fds@roullier.com

GHS-Informationen

Signalwort

Gefahr

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H318, H412

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H318

Causes serious eye damage

Abschnitt 2

CLP-KLASSIFIZIERUNG

Gemische/Stoffe SDB EU 2015 Gemäß Vorschrift (EU) 2015/830 (Anhang II der REACH-Verordnung) Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Kategorie 1 H318 Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 3 H412

Gefahrenhinweise

Siehe Abschnitt 16 : H318 - Verursacht schwere Augenschäden. H412 - Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt

Keine weiteren Informationen verfügbar

2.2. Kennzeichnungselemente

Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]Zusätzliche KennzeichnungZusätzlich anzugebende Einstufung(en)

Gefahrenpiktogramme

GHS05

Signalwort

Gefahr

Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung

Gemisch aus Calciumbis (dihydrogenorthophosphat) und Calciumhydrogenorthophosphat

Sicherheitshinweise

P280 - Augenschutz tragen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P501 - Inhalt/Behälter einer Sammelstelle für gefährliche Abfälle oder Sondermüll, gemäß den lokalen, regionalen, nationalen und/oder internationalen Vorschriften zuführen.

2.3 Sonstige Gefahren

Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.

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