Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
1333-86-4
Name der Chemikalie
carbon black
Konzentration
N/A
EC/CAS
215-279-6
Name der Chemikalie
Calcium carbonate
Konzentration
N/A
EC/CAS
215-609-9
Name der Chemikalie
Carbon black
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-07-12
Produktidentifikator
XD 150 NOIR, ENCRE POLYURETHANE
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
TIFLEX
E-Mail-Addresse
contact@tiflex.fr
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226, H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Erfüllt die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und deren Adaptationen. Entzündbare Flüssigkeiten, Kategorie 3 (Flam. Liq. 3, H226). Augenreizung, Kategorie 2 (Eye Irrit. 2, H319). Dieses Gemisch birgt kein Umweltrisiko. Unter normalen Verwendungsbedingungen ist keine umweltschädliche Wirkung bekannt oder vorhersehbar.
2.2. Kennzeichnungselemente
Erfüllt die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und deren Adaptationen.
Gefahrenpiktogramme
GHS07 GHS02
Signalwort
ACHTUNG
Gefahrenhinweise
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Verhütung
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P264 Nach Gebrauch hände gründlich waschen. P280 Tragen Augenschutz und Gesichtsschutz.
Antwort
P303 + P361 + P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P337 + P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Mischung enthält keine “sehr besorgniserregenden Stoffe" (SVHC) >= 0,1 % veröffentlich durch die European Chemical Agency (ECHA) gemäss dem Artikel 57 des REACH: http://echa.europa.eu/fr/candidate-list-table Die Mischung entspricht nicht den an den PBT- und vPvB-Mischungen angewandten Kriterien, entsprechend dem Anhang XIII der REACH-Richtlinie (EG) Nr. 1907/2006.