Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
230-525-2/7173-51-5
Name der Chemikalie
Didecyldimethylammonium chloride
Konzentration
40%
Allgemeine Information
Version
67.0
Überarbeitet am
2025-11-28
Produktidentifikator
Acticide DDQ 40
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Biozidprodukt zur industriellen Verwendung
NOTRUFNUMMERN:
+49 621 6043333, 01 406 43 43
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
THOR GmbH
E-Mail-Addresse
de-sds@thor.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H314, H318, H400, H410, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS05 GHS07 GHS09
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Didecyldimethylammoniumchlorid
Gefahrenhinweise
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. Verschüttete Mengen aufnehmen.
Weitere Informationen
Verwenderkategorie: der berufsmäßige Verwender Vor Gebrauch beiliegendes Merkblatt/Sicherheitsdatenblatt lesen, indem Sie dem QR-Code folgen.
2.3 Sonstige Gefahren
· PBT-Eigenschaften: keine · vPvB-Eigenschaften: keine · PMT-Eigenschaften: keine · vPvM-Eigenschaften: keine · Feststellung endokrinschädlicher Eigenschaften: keine DE (Fortsetzung auf Seite 3) (Fortsetzung von Seite 2)
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
· nach CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GHS05 Ätzwirkung Skin Corr. 1B H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden. GHS09 Umwelt Aquatic Acute 1 H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. Aquatic Chronic 2 H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. (Fortsetzung auf Seite 2) DE (Fortsetzung von Seite 1) GHS07 Acute Tox. 4 H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.