Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
26172-55-4
Name der Chemikalie
5-chloro-2-methyl-4-thiazoline-3-ketone
Konzentration
N/A
EC/CAS
55965-84-9
Name der Chemikalie
Mixture of 5-chloro-2-methyl-2H- isothiazol-3-one (EINECS 247-500-7) and 2-methyl-2H-isothiazol-3-one (EINECS 220-239-6)
Konzentration
N/A
EC/CAS
2682-20-4
Name der Chemikalie
2-Methyl-2H-isothiazol-3-one
Konzentration
N/A
EC/CAS
220-239-6
Name der Chemikalie
Mixture of 5-Chloro-2-methyl-isothiazol-3(2H)-one and 2-methylisothiazol-3(2H)-one 2-Methyl-2H-isothiazol-3-one
Konzentration
N/A
EC/CAS
247-500-7
Name der Chemikalie
Mixture of 5-Chloro-2-methyl-isothiazol-3(2H)-one and 2-methylisothiazol-3(2H)-one
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-04-21
Produktidentifikator
ACTICIDE 14
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Biozidprodukt zur industriellen Verwendung
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Thor GmbH
E-Mail-Addresse
sds@thor.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H302+H312, H312, H314, H317, H318, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
ꞏ Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008: GHS05 Ätzwirkung Skin Corr. 1C H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden. GHS09 Umwelt Aquatic Acute 1 H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. Aquatic Chronic 1 H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. GHS07 Acute Tox. 4 H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Acute Tox. 4 H312 Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. Skin Sens. 1 H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. ꞏ Einstufungssystem: Die Einstufung von in Abschnitt 3 genannten Stoffen als inhalationstoxisch wirkt sich nicht auf die Einstufung des Gemischs aus, da bei dessen bestimmungsgemäßer Verwendung aufgrund des Aggregatszustands und des niedrigen Dampfdruckes der Inhaltsstoffe keine Gefahr durch Einatmen besteht. Die Einstufung berücksichtigt alle relevanten Gefahren, die bei voraussichtlicher Verwendung des Produktes auftreten können (CLP-Verordnung, Titel II).
2.2. Kennzeichnungselemente
ꞏ Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008: Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS05 GHS07 GHS09
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Reaktionsgemisch aus: 5-Chlor-2-methyl-4-isothiazolin-3-on [EG-Nr. 247-500-7] und 2-Methyl-2H- isothiazol-3-on [EG-Nr. 220-239-6] (3:1)
Gefahrenhinweise
H302+H312 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P333+P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. ꞏ Ergänzende Informationen gemäß Artikel 25 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008: Da die Informationen nicht gut lesbar auf dem Etikett ausgegeben werden können, sind sie hier im Sicherheitsdatenblatt hinterlegt, welches mit Hilfe des QR-Codes (auf dem Etikett) geladen werden kann. Gemäß Art. 35 der REACh-Verordnung ist das Sicherheitsdatenblatt ohnehin jedem Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen. ꞏ a) Bezeichnung jedes Wirkstoffs und seine Konzentration in metrischen Einheiten: siehe Produktetikett ꞏ b) Hinweis, ob das Produkt Nanomaterialien enthält: enthält kein Nanomaterial ꞏ c) Zulassungsnummer: Anhängig Das Biozidprodukt unterliegt den Übergangsregelungen des § 28 ChemG. ꞏ d) Name und Anschrift des Zulassungsinhabers: siehe Abschnitt 1.3 ꞏ e) Art der Formulierung: SL, mit Wasser mischbares Konzentrat ꞏ f) Vorgesehene bzw. zugelassene Anwendungen: Produktart 2: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen und Tieren bestimmt sind Produktart 6: Schutzmittel für Produkte während der Lagerung Produktart 6.1.2: Wasch- und Reinigungsflüssigkeiten (allgemein) und andere Reinigungsmittel Produktart 6.3.1: Flüssigkeiten, die in der Papierproduktion verwendet werden Produktart 6.7: Andere Konservierung von Polymerdispersionen Konservierung von Slurries Produktart 11: Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verfahrenssystemen Konservierung von Flüssigkeiten die in offenen Kreislaufkühlsystemen verwendet werden Konservierung von Flüssigkeiten die in geschlossenen Kreislaufkühlsystemen verwendet werden Konservierung von Feuchtmittel Konservierung von Tauchlacken (KTL, ATL) Produktart 12: Schleimbekämpfungsmittel Produktart 13: Schutzmittel für Bearbeitungs- und Schneideflüssigkeiten ꞏ g) Gebrauchsanweisung, Häufigkeit der Anwendung und Dosierung: Dosierung: 0,05 - 0,25 g/kg Die exakte Einsatzkonzentration kann in Zusammenarbeit mit unserem Mikrobiologischen Labor bestimmt werden. Produktführende Leitungen nicht mit Druckluft ausblasen. Das Produkt sollte im "geschlossenen System" zugegeben werden. Rührwerke sollten währenddessen gedrosselt oder ausgeschaltet werden, falls es dadurch zum Verspritzen oder zu Tröpfchenbildung kommen kann. Die Dosierung kann jederzeit im Verlauf der Produktion erfolgen. Weitere Hinweise: siehe Produktinformation. ꞏ h) Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen und Anweisungen für Erste Hilfe: Erste Hilfe-Maßnahmen siehe Abschnitt 4 ꞏ i) Merkblatt, ggfs. Warnungen für gefährdete Gruppen: Ein Merkblatt ist nicht erforderlich, da alle nötigen Informationen in diesem Sicherheitsdatenblatt mitgeteilt werden. ꞏ j) Anweisungen für die sichere Entsorgung des Biozidprodukts und seiner Verpackung: Weitere Hinweise: siehe Abschnitt 13 ꞏ k) Chargennummer oder Bezeichnung der Formulierung und das Verfallsdatum unter normalen Lagerbedingungen: siehe Produktetikett l) Weitere Informationen Hinweise zur Dekontamination siehe Abschnitt 6.3 ꞏ m) Kategorien von Verwendern, die das Biozidprodukt verwenden dürfen: Industrielle Verwender ꞏ n) Informationen über besondere Gefahren für die Umwelt, insbesondere im Hinblick auf den Schutz von Nichtzielorganismen, und zur Vermeidung einer Wasserkontamination: siehe Abschnitt 12 ꞏ 2.3 Sonstige Gefahren keine